Aufbau der Deltaprüfung

Die Deltaprüfung der DHBW besteht aus zwei Teilen:

Teil 1:
Allgemeiner Studierfähigkeitstest

Dieser Test wird zentral vom ZHL Testzentrum der DHBW in Heilbronn koordiniert und durchgeführt.

Teil 2:
Studiengangs- und berufsfeldspezifisches Auswahlverfahren

Dieses Auswahlverfahren wird von den Ausbildungsstätten der DHBW (Duale Partner) durchgeführt und erfolgt im Rahmen des üblichen Bewerbungsverfahrens und ggf. weiterer Auswahlverfahren nach Maßgabe der Ausbildungsstätten, es führt zum Abschluss eines Ausbildungsvertrags.

Allgemeiner Studierfähigkeitstest im Rahmen der Deltaprüfung

Der allgemeine Studierfähigkeitstest ist eine computergestützte Präsenzprüfung und wird am Testzentrum durchgeführt.

 

Prüfungsinhalt

Allgemeine Studierfähigkeitstests messen solche kognitiven Fähigkeiten, die grundsätzlich und studiengangübergreifend für ein erfolgreiches Studium wichtig sind. Es wird somit kein fachliches Vorwissen abgefragt.
Der allgemeine Studierfähigkeitstest der DHBW besteht aus zwei Teilen. Im ersten Testteil (kognitive Fähigkeiten) werden insbesondere logische und verbale Fähigkeiten geprüft sowie das Zahlenverständnis und das Problemlösungsvermögen. Im zweiten Testteil (Persönlichkeit) werden insbesondere die emotionale Stabilität, Offenheit und Gewissenhaftigkeit geprüft. 

 

Im Dokument Prüfungsinhalt und Aufgabentypen finden Sie weitere Informationen zu den Aufgabentypen des allgemeinen Studierfähigkeitstests.
 

Diese Beispielaufgaben sind lediglich repräsentativ für die Art der Fragen, nicht aber für deren Schwierigkeitsgrad! Das Schwierigkeitsniveau des Tests liegt deutlich höher als das der in diesem Dokument verwendeten Beispiele.

Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich umfassend und mit geeignetem Übungsmaterial auf den Test und das Prüfungsniveau vorzubereiten.

Prüfungsregeln

  • Die Ihnen zur Verfügung stehende Gesamtbearbeitungszeit beträgt 60 Minuten.
  • Die Bestehensgrenze liegt bei mindestens 700 von 1000 Punkten.
  • Es sind grundsätzlich keinerlei Hilfsmittel (z. B. Stift, Papier, Taschenrechner, Mobiltelefon, Smartwatch, Tablet-PC, …) zugelassen. Verstöße hiergegen können als Täuschungsversuch gewertet werden.
    (Bitte beachten Sie, dass Smartphones, Smartwatches und andere technische Geräte auch aus medizinischen Gründen nicht ohne Weiteres mitgeführt werden dürfen. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen auf diese angewiesen sein (z.B. bei Diabetes), wenden Sie sich bitte frühzeitig telefonisch oder per E-Mail an das Testzentrum, um das weitere Vorgehen klären.)
  • Nach Klicken auf « Weiter » ist es nicht möglich zur vorigen Aufgabe zurückzugehen

Auf diese und weitere Informationen werden Sie am Prüfungstag vor Prüfungsbeginn nochmals hingewiesen. 
 

Wiederholung

Wer den allgemeinen Studierfähigkeitstest nicht bestanden hat, kann ihn zweimal wiederholen, d. h. Sie haben maximal drei Versuche.
Für jeden Versuch müssen Sie erneut einen Antrag auf Zulassung stellen. Für jeden schriftlichen Antrag auf Zulassung zum allgemeinen Studierfähigkeitstest wird die jeweils geltende Gebühr nach Gebührensatzung erhoben.

Für weitere Informationen beachten Sie bitte auch unsere FAQ.

Bitte kontaktieren Sie das Testzentrum zur Vereinbarung eines Wiederholungstermins telefonisch und reservieren Sie sich keinen Termin über das Online-Reservieungsportal des Testzentrums.

Kontakt

Das Testzentrum ist zu folgenden Zeiten telefonisch für Sie erreichbar: 
 

Montag 13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 12.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

Nach oben