Nach der Antragstellung

Antragsbearbeitung und Bescheide

Nach Eingang Ihres schriftlichen Antrags auf Zulassung am Testzentrum wird dieser durch das Testzentrum bearbeitet. (Ab dem Zeitpunkt des Eingangs Ihres schriftlichen Antrags handelt es sich um einen gebührenpflichtigen Antrag, siehe auch Gebühren.)

Eine automatische Eingangsbestätigung Ihres Antrags erhalten Sie nicht.

Sollten Rückfragen zu Ihrem Antrag bestehen, werden Sie vom Testzentrum unter der von Ihnen angegebenen E-Mail-Adresse oder Telefonnummer kontaktiert.

Nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie vom Testzentrum – ebenfalls per Post – Ihre Bescheide.

Ein Zulassungsbescheid bedeutet, dass Sie auf Grundlage des vorliegenden Antrags zur Eignungsprüfung zugelassen sind. Eine weitere Mitteilung über die Zulassung erhalten Sie nicht, d.h. nach Erhalt des Zulassungsbescheids und Überweisen der Gebühr gemäß der im Gebührenbescheid genannten Frist können Sie zum Termin für die schriftliche Prüfung der Eignungsprüfung kommen.

Bitte beachten Sie:

Wenn Sie sich nach Einsenden Ihres schriftlichen Antrags gegen eine Teilnahme an der Eignungsprüfung entscheiden, ist die Gebühr von 200 € auch in diesem Fall gemäß der im Gebührenbescheid genannten Frist zu zahlen.

Wenn Sie nach Ihrer Zulassung zur Prüfung ohne wichtigen Grund nicht an der Prüfung oder an Prüfungsteilen teilnehmen oder ohne wichtigen Grund von der Prüfung oder von Prüfungsteilen zurücktreten, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Dasselbe gilt, wenn Sie eine schriftliche Prüfungsleistung nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbringen.

Ein Versagungsbescheid bedeutet, dass Sie auf Grundlage des vorliegenden Antrags zur Eignungsprüfung nicht zugelassen sind, d. h. die Zulassung wurde versagt. Eine Versagung bedeutet jedoch nicht, dass Sie die Eignungsprüfung nicht bestanden haben, d. h. sie hat keinen Einfluss auf die Anzahl der Versuche.

Einen Versagungsbescheid erhalten Sie z.B. dann, wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen (noch) nicht erfüllen, unvollständige Unterlagen eingesandt oder bereits endgültig erfolglos an der Eignungsprüfung teilgenommen haben.

Bitte beachten Sie: Auch im Falle einer Versagung ist die Gebühr gemäß der im Gebührenbescheid genannten Frist zu zahlen.

Schriftliche Prüfung

Wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten und die Gebühr gemäß der im Gebührenbescheid genannten Frist überwiesen haben, können Sie zum Termin für die schriftliche Prüfung der Eignungsprüfung kommen.

Die schriftliche Prüfung findet zentral am ZHL Testzentrum der DHBW in Heilbronn statt.
 

  • Bringen Sie zur schriftlichen Prüfung unbedingt Ihren Zulassungsbescheid und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Die Vorlage der o.g. Dokumente ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung!
  • Finden Sie sich 30 Minuten vor Prüfungsbeginn in dem im Zulassungsbescheid angegebenen Warteraum ein. Dort werden Sie dann abgeholt und zum Prüfungsraum gebracht, in dem die Anmeldung und Einweisung erfolgt.
  • Hinweise zur Anfahrt und den Parkmöglichkeiten finden Sie unter Wegbeschreibung

 

Checkliste für die schriftliche Prüfung

  1. Ich habe mich gut auf die Aufsichtsarbeiten vorbereitet
  2. Ich habe meinen Personalausweis/Reisepass dabei
  3. Ich habe meinen Zulassungsbescheid dabei
  4. Ich habe ggfs. zulässige Hilfsmittel dabei (ob und welche Hilfsmittel bei einer Aufsichtsarbeit zulässig sind, erfahren Sie unter Beispielklausuren)
  5. Ich habe mich über Anfahrt und Örtlichkeiten informiert
  6. Ich habe ausreichend Zeit für die Anfahrt eingeplant

Korrektur der schriftlichen Prüfung

Nach Abschluss der schriftlichen Prüfung werden die Aufsichtsarbeiten von den Prüfer*innen korrigiert. In der Regel dauert dies ca. 4-5 Wochen. Sobald die korrigierten Aufsichtsarbeiten dem Testzentrum vorliegen, können Ihre Zwischenbescheide erstellt werden. Abhängig von den Noten der schriftlichen Prüfung erhalten Sie entweder einen Zwischenbescheid über die Zulassung zur mündlichen Prüfung oder einen Zwischenbescheid über das Nichtbestehen der Eignungsprüfung.

Mündliche Prüfung

Wenn Sie einen Zwischenbescheid über die Zulassung zur mündlichen Prüfung der Eignungsprüfung erhalten haben, können Sie zu dem im Zwischenbescheid genannten Termin zur mündlichen Prüfung kommen. Die mündliche Prüfung findet i. d. R. an dem DHBW Standort der jeweiligen mündlichen Prüfer*innen statt.

  • Bringen Sie zur mündlichen Prüfung unbedingt Ihren Zwischenbescheid und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Die Vorlage der o. g. Dokumente ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung!
  • Finden Sie sich rechtzeitig vor Prüfungsbeginn vor dem im Zwischenbescheid angegebenen Raum ein. 

 

Checkliste für die mündliche Prüfung

  1. Ich habe mich gut auf die mündliche Prüfung vorbereitet
  2. Ich habe meinen Personalausweis/Reisepass dabei
  3. Ich habe meinen Zwischenbescheid dabei
  4. Ich habe mich über Anfahrt und Örtlichkeiten informiert
  5. Ich habe ausreichend Zeit für die Anfahrt eingeplant

Kontakt

Das Testzentrum ist zu folgenden Zeiten telefonisch für Sie erreichbar: 
 

Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 12.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

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