Nach der Antragstellung

So geht es nach der Antragstellung weiter

Eingang des Antrags am Testzentrum
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Eingang des Antrags am Testzentrum

Ihr schriftlicher Antrag auf Zulassung geht per Post am Testzentrum ein. Ab diesem Zeitpunkt handelt es sich um einen gebührenpflichtigen Antrag, siehe auch Gebühren. Eine automatische Eingangsbestätigung Ihres Antrags erhalten Sie nicht.

Bearbeitung des Antrags
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Bearbeitung des Antrags

Ihr Antrag wird durch das Testzentrum bearbeitet. Von Nachfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir abzusehen. Sollten seitens des Testzentrums Rückfragen bestehen, werden Sie per E-Mail oder Telefon kontaktiert.

Bescheide erhalten
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Bescheide erhalten

Nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie vom Testzentrum per Post Ihre Bescheide. Wenn Sie zugelassen sind, erhalten Sie per Post einen Zulassungsbescheid* und Gebührenbescheid. Wenn Sie nicht zugelassen sind, erhalten Sie einen Versagungsbescheid** und Gebührenbescheid.

Gebühr überweisen
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Gebühr überweisen

Zahlen Sie die Gebühr ausschließlich per Überweisung innerhalb der im Gebührenbescheid genannten Frist an die angegebene Bankverbindung. Eine automatische Zahlungsbestätigung erhalten Sie nicht.

Am Test teilnehmen
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Am Test teilnehmen

Kommen Sie gut vorbereitet und bringen Sie am Testtag Ihren Zulassungsbescheid und einen amtlichen Lichtbildausweis mit.

Bescheide

Ein Zulassungsbescheid bedeutet, dass Sie auf Grundlage des vorliegenden Antrags zum allgemeinen Studierfähigkeitstest der Deltaprüfung zugelassen sind. Eine weitere Mitteilung über die Zulassung erhalten Sie nicht, d.h. nach Erhalt des Zulassungsbescheids und Überweisen der Gebühr gemäß der im Gebührenbescheid genannten Frist können Sie zum Termin für den allgemeinen Studierfähigkeitstest kommen.

Bitte beachten Sie:

Wenn Sie sich nach Einsenden Ihres schriftlichen Antrags gegen eine Teilnahme am allgemeinen Studierfähigkeitstest entscheiden, ist die Gebühr von 170 € auch in diesem Fall gemäß der im Gebührenbescheid genannten Frist zu zahlen.

Ein Versagungsbescheid bedeutet, dass Sie auf Grundlage des vorliegenden Antrags zum allgemeinen Studierfähigkeitstest der Deltaprüfung nicht zugelassen sind, d. h. die Zulassung wurde versagt. Eine Versagung bedeutet jedoch nicht, dass Sie den allgemeinen Studierfähigkeitstest nicht bestanden haben, d. h. sie hat keinen Einfluss auf die Anzahl der Versuche.

Einen Versagungsbescheid erhalten Sie z.B. dann, wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen (noch) nicht erfüllen, unvollständige Unterlagen eingesandt oder bereits endgültig erfolglos am allgemeinen Studierfähigkeitstest teilgenommen haben.

Bitte beachten Sie: Auch im Falle einer Versagung ist die Gebühr gemäß der im Gebührenbescheid genannten Frist zu zahlen.

Checkliste für den Testtag

  • Ich habe mich gut auf den Test vorbereitet.
  • Ich habe dabei...
    • meinen Personalausweis/Reisepass und
    • meinen Zulassungsbescheid.
  • Ich habe mich über Anfahrt und Örtlichkeiten informiert.
  • Ich habe ausreichend Zeit für die Anfahrt eingeplant.
  • Ich habe ausreichend Zeit vor und nach dem Test eingeplant.*

*Sie werden vor Ort ca. 1,5 - 2 Stunden Zeit benötigen, einschließlich der 60-minütigen Bearbeitungszeit des Tests.

Testergebnis

Im Anschluss an Ihre Testteilnahme können Sie direkt vor Ort Ihre Testergebnisse erhalten. Die Ausgabe der Testergebnisse erfolgt i.d.R. und abhängig von der Teilnehmendenzahl ca. 10-20 Minuten nach Testende.

Falls Sie nach dem Test nicht auf die Ausgabe der Testergebnisse warten können/möchten, kann Ihnen das Testergebnis auch per Post zugesandt werden. Das Testergebnis wird in einem solchen Fall am Folgetag des Tests versandt.

 

Für weitere Informationen beachten Sie bitte auch unsere FAQ.

Kontakt

Das Testzentrum ist zu folgenden Zeiten telefonisch für Sie erreichbar: 
 

Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 12.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

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