Gebühren
Für jeden Antrag auf Zulassung zum allgemeinen Studierfähigkeitstest der Deltaprüfung wird aktuell eine Gebühr in Höhe von 200 € erhoben.
Die Gebühr entsteht mit dem Eintreffen deines Antrags (Schritt 2 der Anmeldung) am Testzentrum, d. h. ab diesem Zeitpunkt handelt es sich um einen gebührenpflichtigen Antrag. Den Gebührenbescheid hierüber bekommst du per Post, nachdem dein Antrag vom Testzentrum bearbeitet wurde.
Die Gebühr ist nach Eintreffen deines Antrags am Testzentrum somit auch dann in voller Höhe und gemäß der im Gebührenbescheid angegebenen Frist zu zahlen, wenn…
- du dich gegen eine Teilnahme am allgemeinen Studierfähigkeitstest entscheidest, oder
- sich herausstellt, dass du den allgemeinen Studierfähigkeitstest nicht benötigst, da du bereits anderweitig eine Studienberechtigung für die DHBW besitzt oder selbst mit dem allgemeinen Studierfähigkeitstest keine Studienberechtigung erlangst, oder
- dir die Zulassung zum allgemeinen Studierfähigkeitstest versagt wird, da du bereits dreimal erfolglos daran teilgenommen hast oder du diesen bereits bestanden hast.
Rechtliche Grundlagen:
- § 1 Absatz 4 der Satzung der DHBW über die Deltaprüfung für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife oder mit fachgebundener Hochschulreife (DeltaprüfungsPO) vom 13. März 2015, in der Fassung vom 14. Mai 2025
- § 7 der Satzung der DHBW für die Erhebung von Gebühren an der DHBW (Gebührensatzung DHBW) vom 14. Juli 2022, in der Fassung vom 22. Mai 2024 (Hinweis: Findet noch bis 31.12.2025 Anwendung)
- § 6 Absatz 1 der Satzung der DHBW für die Erhebung von Gebühren an der DHBW (Gebührensatzung DHBW) vom 14. Juli 2022, in der Fassung vom 16. Juli 2025 (Hinweis: Findet erstmals Anwendung für Anmeldungen ab dem 01.01.2026)
- § 16 Absatz 2 Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG)
Hier geht es zu den Satzungen.
Für weitere Informationen beachte bitte auch unsere FAQ.