Gebühren

Für jeden Antrag auf Zulassung zum allgemeinen Studierfähigkeitstest der Deltaprüfung wird aktuell eine Gebühr in Höhe von 170 € erhoben.

Die Gebühr entsteht mit dem Eintreffen Ihres Antrags (Schritt 2 der Anmeldung) am Testzentrum, d. h. ab diesem Zeitpunkt handelt es sich um einen gebührenpflichtigen Antrag. Den Gebührenbescheid hierüber erhalten Sie per Post, nachdem Ihr Antrag vom Testzentrum bearbeitet wurde.

Bitte klären Sie darum unbedingt, ob Sie für das DHBW Studium die Deltaprüfung benötigen oder nicht, bevor Sie den gebührenpflichtigen Antrag auf Zulassung zur Deltaprüfung stellen! Wenden Sie sich hierzu gerne an das Testzentrum – per Kontaktformular, E-Mail oder Telefon.

Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage mit an, welche Qualifikationen, Abschlüsse etc. Sie erworben haben oder gerade dabei sind zu erwerben. Gerne können Sie auch Dokumente wie Zeugnisse, Bescheinigungen oder Lebenslauf als Anhang mitschicken.

Die Gebühr ist nach Eintreffen Ihres Antrags am Testzentrum auch dann in voller Höhe und gemäß der im Gebührenbescheid angegebenen Frist zu zahlen, wenn…
 

  • Sie sich gegen eine Teilnahme am allgemeinen Studierfähigkeitstest entscheiden,
  • sich herausstellt, dass Sie den allgemeinen Studierfähigkeitstest nicht benötigen, da Sie bereits anderweitig eine Studienberechtigung für die DHBW besitzen oder selbst mit dem allgemeinen Studierfähigkeitstest keine Studienberechtigung besitzen, oder
  • Ihnen die Zulassung zum allgemeinen Studierfähigkeitstest versagt wird, da Sie bereits dreimal erfolglos daran teilgenommen haben oder diesen bereits bestanden haben.

Rechtliche Grundlagen:

  • § 1 Absatz 4 der Satzung der DHBW über die Deltaprüfung für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife oder mit fachgebundener Hochschulreife (DeltaprüfungsPO) vom 13. März 2015, in der Fassung vom 14. Mai 2025
  • § 7 der Satzung der DHBW für die Erhebung von Gebühren an der DHBW (Gebührensatzung DHBW) vom 14. Juli 2022, in der Fassung vom 22. Mai 2024 (Hinweis: Findet noch bis 31.12.2025 Anwendung)
  • § 6 Absatz 1 der Satzung der DHBW für die Erhebung von Gebühren an der DHBW (Gebührensatzung DHBW) vom 14. Juli 2022, in der Fassung vom 16. Juli 2025 (Hinweis: Findet erstmals Anwendung für Anmeldungen ab dem 01.01.2026)
  • § 16 Absatz 2 Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG)

Die Satzungen finden Sie im Bereich Satzungen.

Für weitere Informationen beachten Sie bitte auch unsere FAQ

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