Gebühren

Für jeden Antrag auf Zulassung zum allgemeinen Studierfähigkeitstest im Rahmen der Deltaprüfung wird eine Gebühr in Höhe von 170 € erhoben.

Die Gebühr entsteht mit dem Eintreffen Ihrer schriftlichen Anmeldung am Testzentrum, d. h. ab diesem Zeitpunkt handelt es sich um einen gebührenpflichtigen Antrag. (Den Gebührenbescheid hierüber erhalten Sie per Post, nachdem Ihr Antrag vom Testzentrum bearbeitet wurde.)

Somit ist die Gebühr von 170 € nach Eintreffen Ihrer schriftlichen Anmeldung am Testzentrum z. B. auch dann gemäß der im Gebührenbescheid angegebenen Frist zu zahlen, wenn 
 

  • Sie sich nach Einsenden Ihrer schriftlichen Anmeldung gegen eine Teilnahme am allgemeinen Studierfähigkeitstest im Rahmen der Deltaprüfung entscheiden,
  • Sie unvollständige Unterlagen einsenden, die nachgeforderten Unterlagen nicht fristgerecht nachgereicht werden und Ihnen daraufhin die Zulassung zum allgemeinen Studierfähigkeitstest auf Grundlage des aktuellen Antrages versagt wird,
  • Sie die Zulassungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der schriftlichen Antragsstellung noch nicht erfüllen und Ihnen die Zulassung zum allgemeinen Studierfähigkeitstest auf Grundlage des aktuellen Antrages versagt wird.

Darüber hinaus gilt:
Wer zum allgemeinen Studierfähigkeitstest im Rahmen der Deltaprüfung zugelassen wurde, darf nur teilnehmen, wenn die Gebühr gemäß der im Gebührenbescheid angegeben Frist bezahlt wurde.
Auch bei einem Rücktritt kann die Gebühr nicht zurückerstattet werden.

Rechtliche Grundlagen:

  • § 7 der Satzung der DHBW für die Erhebung von Gebühren an der DHBW (Gebührensatzung DHBW) vom 14. Juli 2022 in der jeweils geltenden Fassung
  • § 9 Absatz 1 Satz 2 der Satzung der DHBW über die Deltaprüfung für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife oder mit fachgebundener Hochschulreife (Prüfungsordnung Deltaprüfung) vom 13. März 2015, in der Fassung vom 14. Dezember 2016
  • § 16 Absatz 2 Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG)

Für weitere Informationen beachten Sie bitte auch unsere FAQ
 

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