Häufig gestellte Fragen zur Deltaprüfung (FAQ)

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen für die Deltaprüfung findest du unter Satzungen.

  • Satzung der DHBW über die Deltaprüfung für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife oder mit fachgebundener Hochschulreife (DeltaprüfungsPO) vom 13. März 2015, in der Fassung vom 14. Mai 2025
  • Satzung der DHBW für die Erhebung von Gebühren an der DHBW (Gebührensatzung DHBW) vom 14. Juli 2022, in der jeweils geltenden Fassung
  • § 7 Absatz 2 Nummer 3 der Immatrikulationssatzung der DHBW für Bachelorstudiengänge (BaImmaS) vom 13. Juni 2018, in der Fassung vom 14. Juli 2022
  • § 58 Absatz 2 Landeshochschulgesetz vom 1. Januar 2005, in der jeweils geltenden Fassung

Nein, laut § 63 Absatz 3 LHG gilt:

Minderjährige, die eine Hochschulzugangsberechtigung besitzen, sind für Verfahrenshandlungen zur Aufnahme, Durchführung und Beendigung eines Studiums handlungsfähig im Sinne von § 12 Absatz 1 Nummer 2 LVwVfG; dies gilt entsprechend für Studieninteressierte, die eine Hochschulzugangsberechtigung erst durch eine Prüfung an einer Hochschule erwerben wollen (§ 58 Absatz 2 Nummern 4, 6 und 7), für die dafür erforderlichen Verfahrenshandlungen.

Die Regelungen zum Nachteilsausgleich bei der Deltaprüfung findest du in § 12 der Deltaprüfungssatzung:

§ 12 Nachteilsausgleich

(1) Ist die zu prüfende Person infolge einer Behinderung, einer chronischen oder nicht nur vorübergehenden Erkrankung oder einer anderen vergleichbaren besonderen Lebenslage nicht in der Lage, die Prüfung ganz oder teilweise in der vorgegebenen Form oder zum festgelegten Termin oder innerhalb eines festgelegten Zeitraums zu erbringen, sind auf Antrag angemessene Maßnahmen zum Ausgleich von Beeinträchtigungen zu gewähren (Nachteilsausgleich).

(2) Als Nachteilsausgleich kommt insbesondere die Verlängerung der Prüfungsdauer, die Gewährung von Ruhepausen ohne Anrechnung auf die Prüfungsdauer, die Zulassung persönlicher und sachlicher Hilfsmittel oder die Erbringung der Prüfung in anderer Form in Betracht.

(3) Der Antrag ist von der zu prüfenden Person in Textform und frühzeitig, spätestens vier Wochen vor der Durchführung der Prüfung einzureichen. Erfolgt die Einreichung des Antrags nicht frühzeitig, ist der Termin zu verschieben oder sind die einen Nachteilsausgleich begründenden Umstände bei der Erbringung und Bewertung der Prüfungsleistung nicht zu berücksichtigen. Einem Antrag, der nicht frühzeitig eingereicht worden ist, kann nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 32 LVwVfG entsprochen werden.

(4) Der Antrag ist beim ZHL einzureichen. Die dem Antrag zugrundeliegenden Tatsachen sind in den Fällen der behinderungs- oder krankheitsbedingten Beeinträchtigungen in der Regel durch Vorlage eines geeigneten fachärztlichen Attests glaubhaft zu machen. Das fachärztliche Attest hat dabei die wesentlichen Befundtatsachen, deren Auswirkungen auf die Erbringung der Prüfungsleistung und die sie kompensierenden Maßnahmen zu beinhalten. In anderen besonderen Lebenslagen erfolgt die Glaubhaftmachung durch entsprechende aussagekräftige Nachweise. Die Nachweise sind auf Verlangen im Original vorzulegen. 6§ 9 Absatz 4 Satz 2 bleibt unberührt.

Eine Vorlage für den Antrag auf Nachteilsausgleich findest du unter Dokumente. Bitte kontaktiere das Testzentrum frühzeitig bei Rückfragen. 

Gültigkeit und Anerkennung der Deltaprüfung

Der allgemeine Studierfähigkeitstest der Deltaprüfung der DHBW wird von allen DHBW Standorten für ein Studium anerkannt. Ob dieser Studierfähigkeitstest auch von anderen Hochschulen als Deltaprüfung anerkannt wird, kannst du bei der betreffenden Hochschule erfragen.

Die an der DHBW bestandene Deltaprüfung ist für ein Studium an der DHBW zeitlich unbegrenzt gültig.

Eine an einer anderen baden-württembergischen Hochschule durchgeführte Deltaprüfung nach § 58 Absatz 2 Nummer 4 LHG wird für ein Studium an der DHBW anerkannt. Dies trifft auf die von der Universität Mannheim durchgeführte Deltaprüfung zu.

Andere Prüfungen werden von der DHBW nicht als Deltaprüfung anerkannt.

Anmeldung Schritt 1: Online-Reservierung

Bitte wende dich in einem solchen Fall per E-Mail an das Testzentrum unter testzentrumnoSpam@cas.dhbw.de.

Dies kann z. B. vorkommen, wenn dir bei der Eingabe deiner E-Mail-Adresse ein Tippfehler unterlaufen ist. Bitte wende dich in einem solchen Fall per E-Mail an das Testzentrum unter testzentrumnoSpam@cas.dhbw.de.

Anmeldung Schritt 2: Antrag auf Zulassung

Ja, eine Teilnahme am allgemeinen Studierfähigkeitstest der Deltaprüfung ist ohne Nachweis über die erworbene oder angestrebte Fachhochschulreife / fachgebundene Hochschulreife möglich. Das Zeugnis der Fachhochschulreife / fachgebundenen Hochschulreife ist erst bei der Immatrikulation am DHBW Standort vorzulegen.

ACHTUNG: Im Rahmen des Zulassungsverfahrens zur Deltaprüfung wird nicht mit überprüft, ob du die Fachhochschulreife / fachgebundene Hochschulreife erworben hast bzw. ob du zur Zielgruppe der Deltaprüfung gehörst. Bitte kläre deshalb unbedingt, ob du für das DHBW Studium die Deltaprüfung benötigst oder nicht, bevor du den gebührenpflichtigen Antrag auf Zulassung zur Deltaprüfung stellst! Wende dich hierzu gerne an das Testzentrum – per E-Mail, Telefon oder über unser Kontaktformular.

In der Regel findest du auf deinem Abschlusszeugnis einen Vermerk dazu, in welchen Bundesländern der Abschluss anerkannt ist, oder es wird auf eine Verordnung verwiesen, die Informationen hierzu enthält. Im Zweifelsfall oder wenn du noch kein Zeugnis vorliegen hast fragst du am besten an deiner Schule nach oder wendest dich an das Testzentrum.

Für die Aufnahme eines Studiums an der DHBW mit Fachhochschulreife / fachgebundener Hochschulreife, in Verbindung mit einer Deltaprüfung, ist es zwingend notwendig, dass die Fachhochschulreife / fachgebundene Hochschulreife auch in Baden-Württemberg zum Studium berechtigt.

Du findest i. d. R. auf deinem Abschlusszeugnis einen Vermerk dazu, in welchen Bundesländern der Abschluss anerkannt ist, oder es wird auf eine Verordnung verwiesen, die Informationen hierzu enthält. In Zweifelsfällen oder wenn du noch kein Zeugnis vorliegen hast fragst du am besten an deiner Schule nach oder wendest dich an das Testzentrum.

Bei Fragen zur Anerkennung schulischer Bildungsnachweise aus anderen Bundesländern hilft dir die Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart weiter. Diese prüft schulische Bildungsnachweise, die in anderen Bundesländern erworben wurden, und vergleicht diese mit schulischen Bildungsabschlüssen aus Baden-Württemberg.

Nach der Antragstellung

Nein, du bekommst keine Bestätigung über den Eingang deines Antrags.

Nach Eingang deines Antrags wird dieser durch das Testzentrum bearbeitet. Die Bearbeitung kann bis zu 14 Tage dauern. Bitte sehe während dieser Zeit von Rückfragen zum Bearbeitungsstand deines Antrags ab.

Nach abgeschlossener Bearbeitung deines Antrags wirst du von uns per Post darüber informiert, ob du zum allgemeinen Studierfähigkeitstest zugelassen wurdest oder nicht. Du bist zugelassen, dann bekommst du einen Zulassungsbescheid und Gebührenbescheid. Wenn du nicht zugelassen wurdest, erhältst du einen Versagungsbescheid und Gebührenbescheid.

Bitte achte unbedingt darauf, dass du das Antragsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben hast. Falls dies nicht der Fall sein sollte, wirst du vom Testzentrum kontaktiert und die weitere Bearbeitung deines Antrags kann sich verzögern.

Wenn du zum Test zugelassen bist, bekommst du per Post einen Zulassungsbescheid und Gebührenbescheid.

Ein Zulassungsbescheid bedeutet, dass du auf Grundlage des vorliegenden Antrags zum allgemeinen Studierfähigkeitstest der Deltaprüfung zugelassen wurdest.

Eine weitere Mitteilung über die Zulassung bekommst du nicht, d.h. nach der Überweisung der Gebühr gemäß der im Gebührenbescheid genannten Frist kannst du zum Termin für den allgemeinen Studierfähigkeitstest kommen.

Bitte beachte: Auch wenn du dich nach der Einsendung deines Antrags gegen eine Teilnahme am allgemeinen Studierfähigkeitstest entscheidest, musst du die Gebühr gemäß der im Gebührenbescheid genannten Frist bezahlen, siehe auch Gebühren.

Du wirst nicht zugelassen, wenn du den allgemeinen Studierfähigkeitstest bereits dreimal erfolglos absolviert hast oder wenn du den allgemeinen Studierfähigkeitstest bereits bestanden hast.

In diesen Fällen bekommst du per Post einen Versagungsbescheid und Gebührenbescheid. Versagungsbescheid bedeutet, dass du auf Grundlage des vorliegenden Antrags zum allgemeinen Studierfähigkeitstest der Deltaprüfung nicht zugelassen bist, d. h. die Zulassung wurde versagt.

Bitte beachte: Auch im Falle einer Versagung musst du die Gebühr gemäß der im Gebührenbescheid genannten Frist bezahlen, siehe auch Gebühren.

Gebühren

Gebührenpflichtig wird deine Anmeldung für den allgemeinen Studierfähigkeitstest mit dem Eintreffen deines Antrags auf Zulassung am Testzentrum (Schritt 2 der Anmeldung).

Nach Antragseingang wird dieser durch das Testzentrum bearbeitet. Ist die Bearbeitung deines Antrags abgeschlossen, wirst du von uns per Post darüber informiert, ob du zum allgemeinen Studierfähigkeitstest zugelassen wurdest oder nicht. Wenn du zugelassen bist, bekommst du einen Zulassungsbescheid und Gebührenbescheid. Bist du nicht zugelassen, dann bekommst du einen Versagungsbescheid und Gebührenbescheid.

Im Gebührenbescheid, den du von uns nach Bearbeitung deines Antrags per Post erhältst, findest du alle Zahlungsinformationen und -fristen.

Eine Zahlung der Gebühr vor Erhalt des Gebührenbescheids ist nicht möglich. Ebenso kann keine Barzahlung der Gebühr erfolgen.

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sehen wir uns leider gezwungen, die Gebühr zwangsweise beitreiben zu lassen. Da es sich um eine öffentliche Abgabe handelt, stellt der Gebührenbescheid nach Bestandskraft bereits einen Vollstreckungstitel dar, ohne dass es einer erneuten Mahnung bedarf.

Nein, der Gebührenbescheid kann nur auf die Person ausgestellt werden, die den Antrag auf Zulassung gestellt hat. Ob und wie eine Übernahme oder nachträgliche Erstattung durch den Dualen Partner erfolgen kann, klärst du bitte direkt mit deinem Dualen Partner.

Nein, du bekommst keine Bestätigung über den Eingang deiner Zahlung.

Du hast den Betrag überwiesen und es ist keine Rückbuchung/-überweisung auf deinem Konto erfolgt, dann kannst du davon ausgehen, dass die Zahlung i. d. R. nach 1-2 Werktagen bei uns eingegangen ist.

Prüfungsvorbereitung

Auf unserer Website findest du unter Beispielaufgaben ein Dokument mit Informationen zum Prüfungsinhalt und den Aufgabentypen des allgemeinen Studierfähigkeitstests. Diese Aufgabentypen sind jedoch lediglich repräsentativ für die Art der Fragen, nicht für deren Schwierigkeitsgrad! Das Schwierigkeitsniveau des Tests liegt deutlich höher als das der in diesem Dokument verwendeten Beispielaufgaben.

Es liegt in der Verantwortung der*des Bewerber*in, sich umfassend und mit geeignetem Übungsmaterial auf den Test und das Prüfungsniveau vorzubereiten.

Bitte beachte, dass das Testzentrum bzw. die DHBW selbst kein Übungsmaterial für den allgemeinen Studierfähigkeitstest zur Verfügung stellt und hierzu auch nicht mit Anbietern von Übungsmaterial, Vorbereitungsseminaren o.ä. kooperiert.
 

Der allgemeine Studierfähigkeitstest besteht aus einem kognitiven Teil und aus einem Persönlichkeitsteil.

Im kognitiven Teil werden in sechs Aufgabenblöcken insbesondere die logische Fähigkeit, verbale Fähigkeit sowie das Zahlenverständnis und Problemlösungsvermögen geprüft. Diese Aufgaben beanspruchen insgesamt ca. 52 Minuten.

Im Persönlichkeitsteil werden in einem siebten/letzten Aufgabenblock insbesondere die emotionale Stabilität, Extraversion, Offenheit, Gewissenhaftigkeit und Verträglichkeit geprüft. Diese Aufgaben beanspruchen insgesamt ca. 12 Minuten.

Es sind grundsätzlich keinerlei Hilfsmittel (z. B. Stift, Papier, Taschenrechner, Mobiltelefon, Tablet-PC, …) zugelassen. Einzig zugelassenes Hilfsmittel ist der durch das Testzentrum zur Verfügung gestellte PC-Arbeitsplatz (Tisch, Stuhl, Maus, PC-Laufwerk, Bildschirm, Tastatur). Verstöße hiergegen können als Täuschungsversuch gewertet werden.

Selbst wenn medizinische Gründe dafür vorliegen sollten, ist das Mitführen und Verwenden von technischen Geräten während der Prüfung nicht ohne Weiteres zugelassen. Solltest du aus gesundheitlichen Gründen auf technische Hilfsmittel angewiesen sein (z. B. zur Kontrolle des Blutzuckerspiegels bei Diabetes), wende dich bitte frühzeitig telefonisch oder per E-Mail an das Testzentrum, um das weitere Vorgehen zu klären.

Bitte beachte in dem Zusammenhang auch § 10 der Deltaprüfungssatzung:

§ 10 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße

(1) Täuscht die zu prüfende Person über das Ergebnis ihrer Prüfungsleistung oder begeht sie bei der Prüfung einen Ordnungsverstoß, kann das ZHL sie von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausschließen.

(2) Eine Täuschung liegt vor, wenn von der zu prüfenden Person eine eigenständige und regulär erbrachte Prüfungsleistung vorgespiegelt wird, obwohl sie sich bei deren Erbringung unerlaubte Vorteile oder unerlaubter Hilfe, insbesondere durch Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel, bedient und dadurch bei der prüfenden Person über die bestehenden Kenntnisse und Fähigkeiten einen Irrtum erregt hat. Auch der Versuch begründet eine Täuschung.

(3) Ein Ordnungsverstoß liegt vor, wenn die zu prüfende Person den ordnungsgemäßen Prüfungsablauf stört oder die für eine Prüfungsleistung festgelegte Bearbeitungszeit nicht einhält.

Testtag und Organisatorisches

Der Studierfähigkeitstest findet zentral am ZHL Testzentrum der DHBW in Heilbronn statt. (Ausnahme: Falls vereinzelt ein Termin nicht in Heilbronn, sondern an einem der DHBW Standorte stattfinden sollte, ist dies bei dem betreffenden Testtermin explizit vermerkt. Ansonsten finden alle Termine am Testzentrum in Heilbronn statt.)

Du findest das Testzentrum unter folgender Adresse: 

Duale Hochschule Baden-Württemberg
Center for Advanced Studies
ZHL Testzentrum
Bildungscampus 13
74076 Heilbronn

Ein Dokument mit Wegbeschreibung, Parkmöglichkeiten und Lageplan des Testzentrums bzw. des Bildungscampus 13 findest du unter Wegbeschreibung. Im Zulassungsbescheid, welchen du von uns per Post bekommst, ist ein entsprechender Link enthalten.

Das ZHL Testzentrum befindet sich auf dem Bildungscampus 13 (auf dem Campus ausgeschildert als BC 13 / DHBW CAS bzw. BC 13 / Café). Bitte finde dich 15 Minuten vor Prüfungsbeginn in dem Raum ein, der dir wenige Tage vor Testtermin vom Testzentrum per E-Mail mitgeteilt wird.

Die Gesamtbearbeitungszeit des Tests beträgt 68 Minuten. Du solltest insgesamt allerdings ca. 1,5 - 2 Stunden einplanen, da 15 Minuten vor dem Test die Ausweise und Zulassungsbescheide der Teilnehmenden kontrolliert werden und eine kurze Einweisung erfolgt. Ca. 10 - 20 Minuten nach dem Test beginnt die Ausgabe der Testergebnisse.

Falls du nach dem Test nicht auf die Ausgabe der Testergebnisse warten kannst/möchtest, wird dir das Testergebnis per Post zugesandt. Das Testergebnis wird in einem solchen Fall am darauffolgenden Werktag verschickt.

Wenn du am Testtag krank bist oder aus anderen wichtigen Gründen den Testtermin verschieben musst, wende dich bitte unbedingt zeitnah telefonisch an das Testzentrum. Bitte reserviere keinen neuen Termin über das Online-Reservierungsportal. Aus Kulanzgründen kann der Testtermin i. d. R. einmalig verschoben werden.

Testergebnis

Im Anschluss an deine Testteilnahme kannst du direkt vor Ort dein Testergebnisse erhalten. Die Ausgabe der Testergebnisse erfolgt i. d. R. und abhängig von der Teilnehmendenzahl ca. 10 - 20 Minuten nach Testende.

Wenn du nach dem Test nicht auf die Ausgabe der Testergebnisse warten kannst/möchtest, wird dir das Testergebnis per Post zugesandt. Der Versand des Testergebnisses erfolgt in einem solchen Fall am darauffolgenden Werktag. 

Unabhängig davon, ob du bestanden hast oder nicht, bekommst du über deine Testteilnahme zwei Dokumente:
 

  • Einen Bescheid, auf dem u. a. ausgewiesen wird, an welchem Datum du den Test absolviert hast, welche Punkte du erzielt hast und ob du den Test bestanden hast oder nicht. Dieses Dokument wird von der DHBW Studienakademie bei der Immatrikulation benötigt.
  • Eine zweite Bescheinigung, auf der u. a. ausgewiesen wird, an welchem Datum du den Test absolviert hast und ob der Test bestanden wurde oder nicht. Die erzielte Punktezahl wird nicht angeführt. Dieses Dokument dient zur Vorlage beim Dualen Partner.

Wir empfehlen dir in jedem Fall, die Originale deines Testergebnisses aufzuheben und amtlich beglaubigte Kopien davon anfertigen zu lassen, da du bei der Immatrikulation an der DHBW Studienakademie in der Regel eine amtlich beglaubigte Kopie oder das Original des Ergebnisses abgeben musst.

Die DHBW Studienakademie benötigt bei der Immatrikulation den Bescheid über das Testergebnis, also das Dokument, auf dem u. a. die erzielte Punktezahl enthalten ist. Dieser Bescheid wird in der Regel als amtlich beglaubigte Kopie oder Original verlangt. Darum empfehlen wir dir, von dem Testergebnis amtlich beglaubigte Kopien anfertigen zu lassen. Amtliche Beglaubigungen nehmen die Gemeinden, die Landkreise und die unteren Verwaltungsbehörden vor.

Weitere Informationen über die geforderten Unterlagen für die Immatrikulation an der DHBW Studienakademie findest du auf der Website des jeweiligen DHBW Standorts. 

Das Original des Testergebnisses kann nur einmal ausgestellt werden, die Ausstellung weiterer Originale ist nicht möglich.

Falls das Original verloren gegangen ist oder dir aus anderen Gründen nicht mehr vorliegt, können wir dir nur eine gebührenpflichtige Zweitschrift ausstellen. Die Gebühr hierfür beträgt aktuell 30 €, die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen betragen.

Der zweite Teil der Deltaprüfung ist das studiengangs- und berufsfeldspezifische Auswahlverfahren. Dieses wird von den zugelassenen Dualen Partnern der DHBW durchgeführt, i. d. R. im Rahmen des üblichen Bewerbungsverfahrens, und richtet sich nach deren internen Regelungen.

Wiederholungsprüfung

Wer den allgemeinen Studierfähigkeitstest nicht bestanden hat, kann ihn zweimal wiederholen, d. h. du hast maximal drei Versuche.

Für jeden Versuch ist erneut ein Antrag auf Zulassung zu stellen. Für jeden Antrag auf Zulassung zum allgemeinen Studierfähigkeitstest wird die jeweils geltende Gebühr nach Gebührensatzung erhoben.

Im Falle einer Wiederholung kann der Anmeldeprozess in der Regel verkürzt werden, d. h. es ist bei Bedarf und je nach Kapazität von Testplätzen auch eine zeitnahe Wiederholung möglich.

Bitte wende dich zur Vereinbarung eines Wiederholungstermins unbedingt telefonisch an das Testzentrum und nimm keine Reservierung über das Online-Reservierungsportal vor.

Im Falle einer Wiederholung kann der Anmeldeprozess in der Regel verkürzt werden, d. h. es ist bei Bedarf und je nach Kapazität von Testplätzen auch eine zeitnahe Wiederholung möglich.

Bitte wende dich zur Vereinbarung eines Wiederholungstermins unbedingt telefonisch an das Testzentrum und nimm keine Reservierung über das Online-Reservierungsportal vor.

Ja, für jeden Versuch ist erneut ein Antrag auf Zulassung zum allgemeinen Studierfähigkeitstest zu stellen. Für jeden Antrag auf Zulassung wird die jeweils geltende Gebühr nach Gebührensatzung erhoben. Für den neuen Antrag auf Zulassung benötigt das Testzentrum also nochmals das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular.

Nachdem dein Antrag auf Zulassung am Testzentrum eingegangen und dessen Bearbeitung abgeschlossen ist, bekommst du für die Wiederholungsprüfung ebenso einen Zulassungsbescheid und Gebührenbescheid.

Gerne bieten wir dir eine telefonische Beratung zu deiner Testauswertung an. Bei dieser bekommst du Informationen dazu, wie du in den Kategorien des kognitiven Teils und Persönlichkeitsteils abgeschnitten hast und welche Aufgabentypen diesen Kategorien jeweils zugeordnet sind.

Details zu den konkreten Fragen und Antworten deiner Testteilnahme sind jedoch nicht einsehbar.

Kontakt

Das Testzentrum ist zu folgenden Zeiten telefonisch für Sie erreichbar: 
 

Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 12.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr