Häufig gestellte Fragen zur Eignungsprüfung (FAQ)

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen für die Eignungsprüfung findest du unter Satzungen.

  • Satzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg zur Durchführung der Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte (EignungsprüfungsPO) vom 20. 25. März 2026
  • Satzung der DHBW für die Erhebung von Gebühren an der DHBW (Gebührensatzung DHBW) vom 14. Juli 2022 in der jeweils geltenden Fassung
  • § 7 Absatz 2 Nummer 5 der Immatrikulationssatzung der DHBW für Bachelorstudiengänge (BaImmaS) vom 17. Juni 2021
  • § 58 Absatz 2 Nr. 6 Landeshochschulgesetz vom 1. Januar 2005, in der Fassung vom 13. März 2018

Macht ein Prüfling glaubhaft, dass sie oder er wegen einer chronischen Krankheit oder einer psychischen oder einer physischen Behinderung nicht in der Lage ist, die Prüfungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, kann die Testleitung des ZHL Testzentrums der DHBW eine Nachteilsausgleichsregelung gemäß der Prüfungsordnung Eignungsprüfung in bedarfsgerechter Form gestatten. Weitere Auskünfte dazu bekommst du bei der Leitung des ZHL Testzentrums der DHBW.

Gültigkeit und Anerkennung der Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung der DHBW wird von allen DHBW Standorten für ein Studium anerkannt.

Darüber hinaus gilt laut den FAQ zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (verlinkt unter https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/hochschulen-studium/hochschulzugang-und-zulassung/hochschulzugang): „Eine bestandene Eignungsprüfung wird von anderen Hochschulen in Baden-Württemberg anerkannt, soweit es sich um denselben Studiengang oder um Studiengänge mit im Wesentlichen gleichem Inhalt handelt. Gleiches gilt für entsprechende Prüfungen anderer Bundesländer, die von Hochschulen im Sinne des § 1 LHG oder anderen staatlichen Stellen abgenommen wurden. Zur Anerkennung sowie zur Ausstellung einer Studienberechtigung wende dich bitte an die betreffende Hochschule.“ (siehe II. Nr. 11 auf Seite 11)

Die Eignungsprüfung ist für ein Studium an der DHBW zeitlich unbegrenzt gültig.

Laut den FAQ zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (verlinkt unter https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/hochschulen-studium/hochschulzugang-und-zulassung/hochschulzugang) gilt: „Eine bestandene Eignungsprüfung wird von anderen Hochschulen in Baden-Württemberg anerkannt, soweit es sich um denselben Studiengang oder um Studiengänge mit im Wesentlichen gleichem Inhalt handelt. Gleiches gilt für entsprechende Prüfungen anderer Bundesländer, die von Hochschulen im Sinne des § 1 LHG oder anderen staatlichen Stellen abgenommen wurden. Zur Anerkennung sowie zur Ausstellung einer Studienberechtigung wende dich bitte an die betreffende Hochschule.“ (siehe II. Nr. 11 auf Seite 11)

Anmeldung Schritt 1: Online-Reservierung

Bitte wende dich in einem solchen Fall per E-Mail an das Testzentrum unter testzentrumnoSpam@cas.dhbw.de.

Dies kann z. B. vorkommen, wenn dir bei der Eingabe deiner E-Mail-Adresse ein Tippfehler unterlaufen ist. Bitte wende dich in einem solchen Fall per E-Mail an das Testzentrum unter testzentrumnoSpam@cas.dhbw.de.

Anmeldung Schritt 2: Schriftlicher Antrag

Alle Nachweise über Berufsausbildung, Berufserfahrung und Beratungsgespräch sollen als Kopie/Scan eingereicht werden. Einfache Kopien/Scans sind ausreichend! (Wir empfehlen dir, uns keine Originale von Zeugnissen oder Verträgen zuzusenden, da diese auf dem Postweg verloren gehen könnten.)

Checkliste für den Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Nachweis über eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung in einem dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechenden Bereich
  • Nachweis über eine Berufserfahrung von bis zu drei Jahren in einem dem Studiengang entsprechenden Bereich (Ausbildungszeiten werden grundsätzlich nicht auf die Berufserfahrung angerechnet, während Familienarbeit mit selbstständiger Führung eines Haushalts und Verantwortung für mindestens eine erziehungs- oder pflegebedürftige Person bei fachlicher Entsprechung mit bis zu zwei Jahren auf die Berufserfahrung angerechnet wird)
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über die bisherige schulische Ausbildung, den beruflichen Werdegang und die ausgeübte Berufstätigkeit
  • Bescheinigung über ein Beratungsgespräch

Weitere Informationen zu den dem Antrag auf Zulassung beizufügenden Unterlagen findest du unter Schriftlicher Antrag.

Falls du nicht sicher bist, ob die dir vorliegenden Nachweise ausreichend für eine Zulassung zur Eignungsprüfung sind, kannst du dich für Rückfragen gerne telefonisch oder per E-Mail an das Testzentrum wenden, bevor du den gebührenpflichten schriftlichen Antrag auf Zulassung stellst.

Nach der Online-Reservierung (Schritt 1 des Anmeldeverfahrens) ist der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bis vier Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin unter Angabe des angestrebten Studiengangs und der angestrebten Studienakademie per E-Mail oder per Post an das ZHL Testzentrum der DHBW zu schicken (Ausschlussfrist).

Dein Antrag auf Zulassung muss bis spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin beim ZHL Testzentrum der DHBW eingegangen sein, um berücksichtigt werden zu können.

Nach dem schriftlichen Antrag

Nein, du bekommst keine Bestätigung über den Eingang deiner schriftlichen Unterlagen.

Nach Eingang deines Antrags wird dieser durch das Testzentrum bearbeitet. Falls dein Antrag aufgrund fehlender Unterlagen unvollständig ist oder sonstige Fragen dazu bestehen sollten, wirst du vom Testzentrum kontaktiert. Also, achte bitte unbedingt darauf, dass deine Unterlagen vollständig sind!

Wir informieren dich per Post bis spätestens ca. 2-3 Wochen vor dem Termin der schriftlichen Prüfung darüber, ob du zur Eignungsprüfung zugelassen wurdest oder nicht. Wenn du zugelassen wurdest, bekommst du einen Zulassungsbescheid und Gebührenbescheid. Wenn du nicht zugelassen wurdest, bekommst du einen Versagungsbescheid und Gebührenbescheid.

Achte bitte unbedingt darauf, dass das Antragsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist und deinem Antrag alle erforderlichen Unterlagen beigefügt sind!

Laut § 6 Absatz 2 Nummer 2 der Satzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg zur Durchführung der Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte (EignungsprüfungsPO) vom 25. März 2026, ist die Zulassung zur Eignungsprüfung zu versagen, wenn der Antrag auf Zulassung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach § 5 eingereicht wurde.

Gebühren

Gebührenpflichtig wird deine Anmeldung für die Eignungsprüfung mit dem Eintreffen deines Antrags auf Zulassung am Testzentrum.

Wir informieren dich per Post bis spätestens ca. 2-3 Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin darüber, ob du zur Eignungsprüfung zugelassen wurdest oder nicht. Wenn du zugelassen wurdest, bekommst du einen Zulassungsbescheid und einen Gebührenbescheid. Wenn du nicht zugelassen wurdest, bekommst du einen Versagungsbescheid und einen Gebührenbescheid. Der Gebührenbescheid, den du von uns nach Bearbeitung deines Antrags per Post bekommst, enthält alle Zahlungsinformationen und -fristen.

Eine Zahlung der Gebühr vor Erhalt des Gebührenbescheids ist nicht möglich. Ebenso keine Barzahlung!

Die Teilnahme an der Eignungsprüfung ist nur bei rechtzeitiger Bezahlung der Gebühr laut Gebührenbescheid möglich.

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sehen wir uns leider gezwungen, die Gebühr zwangsweise beitreiben zu lassen. Da es sich um eine öffentliche Abgabe handelt, stellt der Gebührenbescheid nach Bestandskraft bereits einen Vollstreckungstitel dar, ohne dass es einer erneuten Mahnung bedarf.

Nein, der Gebührenbescheid kann nur auf die*den Prüfungsteilnehmer*in selbst ausgestellt werden. Ob und wie eine Übernahme durch den Dualen Partner erfolgen kann, klärst du bitte direkt mit deinem Dualen Partner.

Nein, du bekommst keine Bestätigung über den Eingang der Gebührenzahlung. Überprüfe bitte nach getätigter Zahlung, dass die eingegebenen Daten korrekt sind und keine Rückbuchung auf dein Konto erfolgt ist.

Prüfungsvorbereitung

Informationen zu den einzelnen Aufsichtsarbeiten findest du unter Beispielklausuren. Bitte beachte: Die dort zur Verfügung gestellten Informationen, Beispielklausuren und Fragenkataloge bilden lediglich einen Bruchteil der Prüfungsmöglichkeiten ab. Ebenso besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und auf einen direkten Bezug zur nächsten Klausur.

Es liegt in deiner Verantwortung, dass du dich auf Grundlage dieser Anforderungen umfassend und mit geeignetem Übungsmaterial auf die Prüfung und das Prüfungsniveau vorbereitest.

Bitte beachte, dass das Testzentrum bzw. die DHBW keine über diese Website hinausgehenden Informationen oder Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung zur Verfügung stellt und diesbezüglich auch nicht mit externen Anbietern von Übungsmaterial, Vorbereitungsseminaren o.ä. kooperiert.

Die Eignungsprüfung der DHBW besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Das Bestehen der schriftlichen Prüfung ist Voraussetzung, um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden.

Die schriftliche Prüfung wird auf dem Niveau der allgemeinen Hochschulreife gestellt und umfasst drei Aufsichtsarbeiten, die am Tag der Prüfung absolviert werden: 

  • Deutsch (Aufsatz) à 120 Minuten
  • Englisch (Textverständnisaufgaben und Textproduktion in englischer Sprache) à 120 Minuten
  • Fachspezifische Aufsichtsarbeit in Bezug auf den gewählten Studiengang à 120 bis 180 Minuten

Die mündliche Prüfung bietet die Möglichkeit zur Überprüfung der schriftlichen Noten. Sie kann sich auf allgemeine (z.B. kulturelle, politische, gesellschaftliche oder wirtschaftliche) sowie auf fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten erstrecken. Die in der beruflichen Praxis erworbenen und für den angestrebten Studiengang verwertbaren Erfahrungen und Fähigkeiten können ebenfalls Bestandteil der mündlichen Prüfung sein. Ebenso können auch praktische Aufgabenstellungen enthalten sein.

Weitere Informationen zum Prüfungsaufbau findest du unter Prüfungsaufbau.

Prüfungstag und Organisatorisches

Die schriftliche Prüfung findet – unabhängig davon, an welchem DHBW Standort das duale Studium aufgenommen werden soll – zentral am ZHL Testzentrum der DHBW in Heilbronn statt.

Du findest das Testzentrum unter folgender Adresse: 

Duale Hochschule Baden-Württemberg
Center for Advanced Studies
ZHL Testzentrum
Bildungscampus 13
74076 Heilbronn

Die mündliche Prüfung findet i. d. R. an dem DHBW Standort der jeweiligen mündlichen Prüfer*innen statt.

Ein Dokument mit der Wegbeschreibung, Parkmöglichkeiten und Lageplan des Testzentrums bzw. des Bildungscampus 13 ist unter Wegbeschreibung hinterlegt. Den entsprechenden Link hierzu findest du ebenso im Zulassungsbescheid, den du von uns per Post bekommst.

Du wirst am Prüfungstag ca. 8,5 Stunden Zeit vor Ort verbringen (Änderungen vorbehalten!):

  • 20-30 Minuten vor der ersten Aufsichtsarbeit findet der Einlass der Gruppen bzw. die Zugangskontrolle am Gebäudeeingang statt
  • ca. 15 Minuten Einweisung durch die Prüfungsaufsicht
  • 120 Minuten Aufsichtsarbeit Deutsch
  • 30 Minuten Pause
  • 120 Minuten Aufsichtsarbeit Englisch
  • 60 Minuten Pause
  • 120 Minuten fachspezifische Aufsichtsarbeit in Bezug auf den gewählten Studiengang
     

Prüfungsergebnis

In der Regel dauert die Korrektur der schriftlichen Prüfung ca. 4-5 Wochen.

Sobald die korrigierten Aufsichtsarbeiten dem Testzentrum vorliegen, werden die Zwischenbescheide erstellt, mit denen du über die Noten der schriftlichen Prüfung informiert wirst. Abhängig von den Noten der schriftlichen Prüfung bekommst du entweder einen Zwischenbescheid über die Zulassung zur mündlichen Prüfung, oder einen Zwischenbescheid über das Nichtbestehen der Eignungsprüfung.

Sobald die Protokolle der mündlichen Prüfung dem Testzentrum vorliegen, wird der Bescheide über dein Prüfungsergebnis der Eignungsprüfung erstellt und per Post an dich versandt. 

Wer die Eignungsprüfung bestanden hat, erhält ein Zeugnis über die Studienberechtigung für den angestrebten Studiengang, ebenso wie ergänzend einen amtlichen Bescheid. Wer die Eignungsprüfung nicht bestanden hat, erhält über die Teilnahme an der Prüfung und über das Ergebnis einen amtlichen Bescheid.

Die Originale von Zeugnis und Bescheid können nur einmal ausgestellt werden, die Ausstellung weiterer Originale ist nicht möglich.

Falls deine Originale verloren gegangen sind oder dir aus anderen Gründen nicht mehr vorliegen, können wir dir nur eine gebührenpflichtige Zweitschrift ausstellen. Die Gebühr hierfür beträgt 30 €, die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen betragen.

Wiederholungsprüfung

Der nächstmögliche Termin zur Wiederholung der Eignungsprüfung, ist die Eignungsprüfung im Folgejahr, da diese nur einmal jährlich durchgeführt wird. 

Bitte beachte: Wer die Eignungsprüfung nicht bestanden hat, kann sie zweimal wiederholen. Die Wiederholungsprüfung umfasst alle Prüfungsteile.

Ja, für die Wiederholung der Prüfung im Folgejahr oder später ist ein neuer Antrag auf Zulassung zu stellen. Diesem kannst du zur Ergänzung deiner bereits vorgelegten Unterlagen ggf. aktualisierte Dokumente und Bescheinigungen beifügen. 

Sobald dem Testzentrum das neue Antragsformularformular ausgefüllt und unterschrieben vorliegt, wird erneut die jeweils geltende Gebühr nach Gebührensatzung fällig. Du bekommst für den Wiederholungstermin also ebenfalls einen Zulassungsbescheid und Gebührenbescheid.