Anmeldung und Zulassung

Zulassungsvoraussetzungen 

Zur Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte kann zugelassen werden, wer nachweislich 
 

  • eine mindestens zweijährige, dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechende Berufsausbildung abgeschlossen hat

    und
     
  • eine Berufserfahrung von in der Regel drei Jahren in einem dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechenden Bereich besitzt (auf die Berufserfahrung wird Familienarbeit mit selbstständiger Führung eines Haushalts und Verantwortung für mindestens eine erziehungs- oder pflegebedürftige Person bei fachlicher Entsprechung mit bis zu zwei Jahren angerechnet)

    und
     
  • einen schriftlichen Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Studienakademie der DHBW erbringt.

Weitere Informationen zu den Unterlagen und Nachweisen, die Ihrem Antrag auf Zulassung beigefügt sein müssen, finden Sie unter Schritt 2 der Anmeldung: Schriftlicher Antrag.
 

Die Eignungsprüfung richtet sich ausschließlich an den unter Zielgruppe Eignungsprüfung genannten Personenkreis.

Wenn Sie diesem nicht angehören und/oder bereits über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen, die Sie zum Studium des angestrebten Studiengangs an der DHBW berechtigt, ist keine Zulassung zur Eignungsprüfung möglich.

Anmeldung

Nachdem Sie sich auf unserer Website sorgfältig informiert und eventuelle Rückfragen geklärt haben, können Sie sich in zwei Schritten zur Eignungsprüfung beim Testzentrum anmelden.
 

  • Schritt 1: Online-Reservierung – vorläufige Online-Reservierung eines Prüfungsplatzes über das Reservierungsportal des Testzentrums.
  • Schritt 2: Schriftlicher Antrag – postalische Zusendung Ihres gebührenpflichten schriftlichen Antrags auf Zulassung an das Testzentrum. 

Die Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte findet regulär einmal im Jahr statt und wird für die DHBW zentral für alle Standorte vom ZHL Testzentrum der DHBW durchgeführt.

Die Anmeldefrist für die Eignungsprüfung 2024 war am 26.02.2024. Der Termin und der Anmeldestart für die Eignungsprüfung 2025 werden im Herbst 2024 über die Website des Testzentrums bekannt gemacht.

So funktioniert der Anmelde- und Zulassungsprozess:

Informieren
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Informieren

Lesen Sie die Informationen auf der Website des Testzentrums sorgfältig durch. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an uns, bevor Sie sich anmelden.

Online reservieren
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Online reservieren

Anmeldung Schritt 1: Reservieren Sie sich über das Online-Reservierungsportal des Testzentrums vorläufig einen Prüfungsplatz für die Eignungsprüfung.

An Beratungsgespräch teilnehmen
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An Beratungsgespräch teilnehmen

Falls noch nicht geschehen, nehmen Sie bitte spätestens jetzt an einem Beratungsgespräch teil und lassen Sie sich die Teilnahme bescheinigen. Dieses findet an der DHBW Studienakademie statt, an der Sie voraussichtlich studieren werden. 
Formular Bescheinigung Beratungsgespräch

Schriftlich beantragen
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Schriftlich beantragen

Anmeldung Schritt 2: Schicken Sie Ihren schriftlichen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen fristgerecht per Post an das Testzentrum.

Ihr Antrag wird bearbeitet
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Ihr Antrag wird bearbeitet

Bearbeitung Ihres Antrags durch das Testzentrum. Wir bitten Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Sollten seitens des Testzentrums Rückfragen bestehen, werden Sie von uns kontaktiert.

Bescheide erhalten
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Bescheide erhalten

Wenn Sie zugelassen sind erhalten Sie per Post einen Zulassungsbescheid und Gebührenbescheid. Wenn Sie nicht zugelassen sind erhalten Sie einen Versagungsbescheid und Gebührenbescheid.

Gebühr überweisen
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Gebühr überweisen

Zahlen Sie die Gebühr ausschließlich per Überweisung innerhalb der im Gebührenbescheid genannten Frist an die angegebene Bankverbindung.

Schriftliche Prüfung
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Schriftliche Prüfung

Kommen Sie gut vorbereitet und bringen Sie zur schriftlichen Prüfung Ihren Zulassungsbescheid und einen amtlichen Lichtbildausweis mit.

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Korrektur der schriftlichen Klausuren

Die schriftlichen Klausuren werden von den Prüfer*innen korrigert. In der Regel dauert dies ca. 6 Wochen.

Bescheide erhalten
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Bescheide erhalten

Abhängig von den Noten der schriftlichen Prüfung erhalten Sie entweder einen Zwischenbescheid über die Zulassung zur mündlichen Prüfung, oder einen Zwischenbescheid über das Nichtbestehen der Eignungsprüfung.

Mündliche Prüfung
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Mündliche Prüfung

Kommen Sie gut vorbereitet und bringen Sie zur mündlichen Prüfung Ihren Zwischenbescheid und einen amtlichen Lichtbildausweis mit.

Bescheide erhalten
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Bescheide erhalten

Abhängig von der Note der mündlichen Prüfung erhalten Sie entweder ein Zeugnis und einen Bescheid über das Bestehen der Eignungsprüfung und die damit erworbene Hochschulzugangsberechtigung, oder einen Bescheid über das Nichtbestehen der Eignungsprüfung.

Weitere Informationen zur Prüfung finden Sie ebenso in der Satzung der DHBW zur Durchführung der Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte nach § 58 Absatz 2 Nummer 6 LHG (Prüfungsordnung Eignungsprüfung) vom 9. Juli 2018, einschließlich der Ersten Änderungssatzung vom 20. Dezember 2019.

Kontakt

Das Testzentrum ist zu folgenden Zeiten telefonisch für Sie erreichbar: 
 

Montag 13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 12.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

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