Zielgruppe der Deltaprüfung

Wer braucht die Deltaprüfung?

Durch die Deltaprüfung können Studieninteressierte mit Fachhochschulreife oder fachgebundener Hochschulreife die Differenz (also das „Delta“) zwischen der vorhandenen und der erforderlichen Hochschulzugangsberechtigung für ein Bachelorstudium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) ausgleichen.

Die Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an einer Fachhochschule (Hochschule für angewandte Wissenschaften) sowie des Studiengangs Frühe Bildung und Erziehung an einer Pädagogischen Hochschule.

Bei der DHBW handelt es sich jedoch nicht um eine Fachhochschule oder Pädagogische Hochschule (und auch nicht um eine Universität), sondern um eine eigene Hochschulart.

Wenn Sie als höchsten Abschluss die Fachhochschulreife erworben haben, ist somit die erfolgreiche Absolvierung der Deltaprüfung notwendig. Dies gilt unabhängig von der Fachrichtung der Fachhochschulreife oder ob Sie zusätzlich dazu eine Berufsausbildung absolvieren.

Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt zu einem Studium der entsprechenden Fachrichtung an der DHBW.

Wenn Sie als höchsten Abschluss die fachgebundene Hochschulreife erworben haben und die Immatrikulation für einen Studiengang anstreben, zu dem die erworbene Hochschulreife nicht berechtigt, ist somit die erfolgreiche Absolvierung der Deltaprüfung notwendig.

(Der Umfang Ihrer Studienberechtigung ist im Einzelnen aus dem Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife ersichtlich. Auch Ihre Schule kann Ihnen hierüber Auskunft geben.)

Aufgepasst: Die Abschlüsse „Fachhochschulreife“ und „fachgebundene Hochschulreife“ klingen sehr ähnlich, aber es gibt bedeutende Unterschiede, was die jeweils damit verbundene Hochschulzugangsberechtigung betrifft. Falls Sie sich nicht sicher sind, welchen dieser Abschlüsse Sie erwerben, erkundigen Sie sich am besten an Ihrer Schule oder sehen Sie auf Ihrem Abschlusszeugnis nach.

Wer braucht keine Deltaprüfung?

Die Deltaprüfung richtet sich ausschließlich an den oben genannten Personenkreis. Wenn Sie diesem nicht angehören und/oder bereits über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen, die Sie zum Studium des angestrebten Studiengangs an der DHBW berechtigt, ist eine Deltaprüfung nicht notwendig und nicht möglich.

Achtung: Wenn Sie einen Antrag auf Zulassung zur Deltaprüfung stellen, obwohl die Deltaprüfung für Sie nicht zulässig ist, erhalten Sie einen Versagungsbescheid und Gebührenbescheid, d.h. es entstehen Ihnen trotzdem Kosten.

An wen kann ich mich bei Rückfragen zu meinem Abschluss wenden?

(angestrebter) Abschluss
Beratung durch
ZHL Testzentrum
Bitte an DHBW Standorte wenden
(z.B. Allgemeine Studienberatung, Prüfungamt)
Fachhochschulreife
x
Deltaprüfung
  
Fachgebundene Hochschulreife
ohne Studienberechtigung für den angestrebten Studiengang
x
Deltaprüfung
  
Fachgebundene Hochschulreife
mit Studienberechtigung für den angestrebten Studiengang
  
x
Allgemeine Hochschulreife
Abitur
  
x
Beruflich Qualifizierte mit Aufstiegsfortbildung
i.d.R. z.B. Meister, staatlich geprüfte*r Techniker*in, Betriebswirt*in (IHK), Fachschulabschlüsse wie z.B. Erzieher*in, ...
  
x
Beruflich Qualifizierte mit Berufsausbildung und Berufserfahrung
ohne Aufstiegsfortbildung
x
Eignungsprüfung
(x)
Beratungsgespräch
Abgeschlossenes grundständiges Studium
  
x
Im Ausland erworbene Qualifikationen
  
x
+ Zentrale Auslandskoordination am DHBW Präsidium

Eine vollständige Übersicht aller Qualifikationen, die in Baden-Württemberg zu einem Studium in einem grundständigen Studiengang berechtigen, mit Angaben zu der jeweils damit verbundenen Studienberechtigung, können Sie in § 58 Absatz 2 des baden-württembergischen Landeshochschulgesetzes nachlesen.

Für weitere Informationen beachten Sie bitte auch unsere FAQ.

Das Wichtigste zur Deltaprüfung zusammengefasst

Kontakt

Das Testzentrum ist zu folgenden Zeiten telefonisch für Sie erreichbar: 
 

Montag 13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 12.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

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