Aufbau der Deltaprüfung
Die Deltaprüfung der DHBW besteht aus zwei Teilen:
Der erste Teil der Deltaprüfung ist der allgemeine Studierfähigkeitstest, der erfolgreich absolviert werden muss. Dieser Test wird zentral vom ZHL Testzentrum der DHBW in Heilbronn koordiniert und durchgeführt.
Der zweite Teil der Deltaprüfung ist das studiengangs- und berufsfeldspezifische Auswahlverfahren, das zum Abschluss eines Ausbildungsvertrags führt. Dieses Auswahlverfahren wird von den Ausbildungsstätten der DHBW (Duale Partner) durchgeführt und erfolgt im Rahmen des üblichen Bewerbungsverfahrens und ggf. weiterer Auswahlverfahren nach Maßgabe der Ausbildungsstätten.
Allgemeiner Studierfähigkeitstest im Rahmen der Deltaprüfung
Der allgemeine Studierfähigkeitstest ist eine computergestützte Präsenzprüfung und wird am Testzentrum durchgeführt.
Prüfungsinhalt
Allgemeine Studierfähigkeitstests messen solche kognitiven Fähigkeiten, die grundsätzlich und studiengangübergreifend für ein erfolgreiches Studium wichtig sind. Es wird somit kein fachliches Vorwissen abgefragt.
Der allgemeine Studierfähigkeitstest der DHBW besteht aus zwei Teilen. Im ersten Testteil (kognitive Fähigkeiten) werden insbesondere logische und verbale Fähigkeiten geprüft sowie das Zahlenverständnis und das Problemlösungsvermögen. Im zweiten Testteil (Persönlichkeit) werden insbesondere die emotionale Stabilität, Offenheit und Gewissenhaftigkeit geprüft.
Im Dokument Prüfungsinhalt und Aufgabentypen finden Sie weitere Informationen zu den Aufgabentypen des allgemeinen Studierfähigkeitstests.
Diese Beispielaufgaben sind lediglich repräsentativ für die Art der Fragen, nicht aber für deren Schwierigkeitsgrad! Das Schwierigkeitsniveau des Tests liegt deutlich höher als das der in diesem Dokument verwendeten Beispiele.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich umfassend und mit geeignetem Übungsmaterial auf den Test und das Prüfungsniveau vorzubereiten.
Prüfungsregeln
- Die Ihnen zur Verfügung stehende Gesamtbearbeitungszeit beträgt 60 Minuten.
- Die Bestehensgrenze liegt bei mindestens 700 von 1000 Punkten.
- Es sind grundsätzlich keinerlei Hilfsmittel (z. B. Stift, Papier, Taschenrechner, Mobiltelefon, Tablet-PC, …) zugelassen. Verstöße hiergegen können als Täuschungsversuch gewertet werden.
- Nach Klicken auf « Weiter » ist es nicht möglich zur vorigen Aufgabe zurückzugehen
Auf diese und weitere Informationen werden Sie am Prüfungstag vor Prüfungsbeginn nochmals hingewiesen.
Wiederholung
Wer den allgemeinen Studierfähigkeitstest nicht bestanden hat, kann ihn zweimal wiederholen, d. h. Sie haben maximal drei Versuche.
Für jeden Versuch müssen Sie erneut einen Antrag auf Zulassung stellen. Für jeden schriftlichen Antrag auf Zulassung zum allgemeinen Studierfähigkeitstest wird die jeweils geltende Gebühr nach Gebührensatzung erhoben.
Für weitere Informationen beachten Sie bitte auch unsere FAQ.
Kontakt
Das Testzentrum ist zu folgenden Zeiten telefonisch für Sie erreichbar:
Montag | 13.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr |
Mittwoch | 12.00 - 15.00 Uhr |
Donnerstag | 13.00 - 16.00 Uhr |
Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |