Änderungen zum 1. Juni 2025
Informationen zu den bisherigen Regelungen und den ab 1. Juni 2025 geltenden, geänderten Regelungen finden Sie in den jeweiligen Satzungen.
Bis 31. Mai 2025 gelten die folgenden Regelungen:
08/2015 Prüfungsordnung Deltaprüfung
Bekanntmachung vom 13. März 2015: Satzung der DHBW über die Deltaprüfung für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife oder mit fachgebundener Hochschulreife (Prüfungsordnung Deltaprüfung)
21/2016 Erste Änderungssatzung Prüfungsordnung Deltaprüfung
Bekanntmachung vom 14. Dezember 2016: Erste Satzung zur Änderung der Satzung der DHBW über die Deltaprüfung für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife oder mit fachgebundener Hochschulreife (Prüfungsordnung Deltaprüfung)
Am 1. Juni 2025 treten die folgenden Satzungen in Kraft:
16/2025 Deltaprüfungssatzung
Bekanntmachung vom 14. Mai 2025: Satzung der DHBW über die Deltaprüfung für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife oder mit fachgebundener Hochschulreife (DeltaprüfungsPO) einschließlich der Zweiten Änderungssatzung
15/2025 Deltaprüfungssatzung Änderungssatzung
Bekanntmachung vom 14. Mai 2025: Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der DHBW über die Deltaprüfung für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife oder mit fachgebundener Hochschulreife (DeltaprüfungsPO)
Untenstehend erläutern wir zudem die wichtigsten Änderungen beim Anmelde- und Zulassungsverfahren, ebenso wie beim Persönlichkeitsteil des Tests.
Änderungen beim Anmelde- und Zulassungsverfahren
Das Anmelde- und Zulassungsverfahren wird ab dem 1. Juni 2025 vereinfacht.
Zum Antrag auf Zulassung müssen keine zusätzlichen Unterlagen mehr eingereicht werden. D. h. es ist kein Lebenslauf und kein Nachweis über die (angestrebte) Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife mehr erforderlich.
ACHTUNG: Notwendigkeit einer Deltaprüfung klären!
Auch wenn ab 1. Juni 2025 im Rahmen der Antragstellung zur Deltaprüfung nicht mehr überprüft wird, ob Sie die Deltaprüfung für ein DHBW Studium benötigen, ist die Klärung dieser Frage weiterhin von Bedeutung. Darum empfehlen wir Ihnen dringend zu klären, ob die Deltaprüfung für Sie notwendig ist oder nicht, bevor (!) Sie den gebührenpflichtigen Antrag auf Zulassung stellen.
Wir als Testzentrum unterstützen Sie dabei gerne. Wenden Sie sich an uns und wir klären gemeinsam, ob Sie mit Ihren Qualifikationen für das DHBW Studium die Deltaprüfung benötigen oder nicht.
- Nutzen Sie hierfür einfach unser Kontaktformular…
- …schreiben Sie uns eine E-Mail…
- oder kontaktieren Sie uns telefonisch zu unseren Sprechzeiten.
Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage mit an, welche Qualifikationen, Abschlüsse etc. Sie erworben haben oder gerade dabei sind zu erwerben. Gerne können Sie auch Dokumente wie Zeugnisse, Bescheinigungen oder Lebenslauf als Anhang mitschicken.
Bitte beachten Sie:
Das Anmeldeverfahren zur Deltaprüfung besteht weiterhin aus zwei Schritten: Der Online-Reservierung eines vorläufigen Testtermins (Schritt 1) und dem schriftlichen Antrag auf Zulassung (Schritt 2).
Der Antrag auf Zulassung ist weiterhin gebührenpflichtig: Für jeden Antrag auf Zulassung zur Deltaprüfung wird die Gebühr gemäß der geltenden Gebührensatzung erhoben. Die Gebühr entsteht, sobald Ihr Antrag beim Testzentrum eingeht. D. h. unabhängig davon, ob Sie die Deltaprüfung benötigen oder nicht, oder ob Sie an der Prüfung teilnehmen oder nicht, ist die Gebühr in voller Höhe zu zahlen, wenn Sie einen Antrag auf Zulassung gestellt haben.
Der Antrag auf Zulassung ist weiterhin schriftlich zu stellen: Sie schicken das ausgefüllte und handschriftlich von Ihnen unterschriebene Anmeldeformular Deltaprüfung per Post (oder ggfs. per Fax) an das Testzentrum. (Hinweis: Es ist geplant, die Antragstellung künftig auch digital zu ermöglichen. Bis dahin bleibt es aber bei der schriftlichen Antragstellung.)
Änderungen beim Persönlichkeitsteil des Tests
Der Test besteht weiterhin aus einem kognitiven Teil und einem Persönlichkeitsteil. Nur der Persönlichkeitsteil wird abgeändert.
Einen Vergleich des bisherigen Persönlichkeitsteils und des neuen, ab 1. Juni 2025 eingesetzten Persönlichkeitsteils finden Sie in nachfolgender Tabelle:
Bisher | Ab 1. Juni 2025 | |
---|---|---|
Aufgabenstellung und Antwortformat | Geben Sie auf einer vierstufigen Antwortskala an, wie typisch das vorgegebene Adjektiv für Sie ist („untypisch für mich“, „eher untypisch für mich“, „eher typisch für mich“, „typisch für mich“). | Reihen Sie die drei vorgegebenen Aussagen (Aussagen-"Triplet"), sodass die am meisten auf Sie zutreffende Aussage oben und die am wenigsten zutreffende unten steht. |
Aussagen | Aussagen sind jeweils positiv zu verstehen | Aussagen pro Triplet sind jeweils gleich sozial erwünscht |
Anzahl Aufgaben | 60 Aufgaben bzw. Aussagen | 23 Aufgaben bzw. Aussagen-Triplets (23 x 3 = 69 Aussagen) |
Dimensionen | Offenheit, Gewissenhaftigkeit, Emotionale Stabilität | Offenheit, Gewissenhaftigkeit, Emotionale Stabilität, Extraversion, Verträglichkeit |
Gesamtbearbeitungszeit (d. h. von Kognitiver Teil + Persönlichkeitsteil) | 60 Minuten (davon ca. 4 Minuten für den Persönlichkeitsteil veranschlagt) | 68 Minuten (davon ca. 12 Minuten für den Persönlichkeitsteil veranschlagt) |
Beispielaufgabe | Siehe bisheriges Info-Dokument “Prüfungsinhalt und Aufgabentypen” ab Seite 8 | Siehe Info-Dokument zum Persönlichkeitsteil ab 01.06.2025 |
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an das Testzentrum wenden.
Kontakt
Das Testzentrum ist zu folgenden Zeiten telefonisch für Sie erreichbar:
Montag | 09.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr |
Mittwoch | 12.00 - 15.00 Uhr |
Donnerstag | 13.00 - 16.00 Uhr |
Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |