Bitte beachten Sie:

Am 1. Juni 2025 ist eine Änderungssatzung zur Deltaprüfung in Kraft getreten, mit Änderungen u.a. beim Persönlichkeitsteil des Tests. Die Informationen auf unserer Website wurden dementsprechend umgestellt.

Die Satzungen mit Informationen zu den bisherigen und aktuellen Regelungen finden Sie weiterhin im Bereich Satzungen.

Häufig gestellte Fragen zur Deltaprüfung (FAQ)

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen für die Deltaprüfung finden Sie unter Satzungen.

  • Satzung der DHBW über die Deltaprüfung für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife oder mit fachgebundener Hochschulreife (DeltaprüfungsPO) vom 13. März 2015, in der Fassung vom 14. Mai 2025
  • § 7 der Satzung der DHBW für die Erhebung von Gebühren an der DHBW (Gebührensatzung DHBW) vom 14. Juli 2022, in der jeweils geltenden Fassung
  • § 7 Absatz 2 Nummer 3 der Immatrikulationssatzung der DHBW für Bachelorstudiengänge (BaImmaS) vom 13. Juni 2018, in der Fassung vom 14. Juli 2022
  • § 58 Absatz 2 Landeshochschulgesetz vom 1. Januar 2005, in der jeweils geltenden Fassung

Nein, laut § 63 Absatz 3 LHG gilt:

Minderjährige, die eine Hochschulzugangsberechtigung besitzen, sind für Verfahrenshandlungen zur Aufnahme, Durchführung und Beendigung eines Studiums handlungsfähig im Sinne von § 12 Absatz 1 Nummer 2 LVwVfG; dies gilt entsprechend für Studieninteressierte, die eine Hochschulzugangsberechtigung erst durch eine Prüfung an einer Hochschule erwerben wollen (§ 58 Absatz 2 Nummern 4, 6 und 7), für die dafür erforderlichen Verfahrenshandlungen.

Die Regelungen zum Nachteilsausgleich bei der Deltaprüfung finden Sie in § 12 der Deltaprüfungssatzung:

§ 12 Nachteilsausgleich

(1) Ist die zu prüfende Person infolge einer Behinderung, einer chronischen oder nicht nur vorübergehenden Erkrankung oder einer anderen vergleichbaren besonderen Lebenslage nicht in der Lage, die Prüfung ganz oder teilweise in der vorgegebenen Form oder zum festgelegten Termin oder innerhalb eines festgelegten Zeitraums zu erbringen, sind auf Antrag angemessene Maßnahmen zum Ausgleich von Beeinträchtigungen zu gewähren (Nachteilsausgleich).

(2) Als Nachteilsausgleich kommt insbesondere die Verlängerung der Prüfungsdauer, die Gewährung von Ruhepausen ohne Anrechnung auf die Prüfungsdauer, die Zulassung persönlicher und sachlicher Hilfsmittel oder die Erbringung der Prüfung in anderer Form in Betracht.

(3) Der Antrag ist von der zu prüfenden Person in Textform und frühzeitig, spätestens vier Wochen vor der Durchführung der Prüfung einzureichen. Erfolgt die Einreichung des Antrags nicht frühzeitig, ist der Termin zu verschieben oder sind die einen Nachteilsausgleich begründenden Umstände bei der Erbringung und Bewertung der Prüfungsleistung nicht zu berücksichtigen. Einem Antrag, der nicht frühzeitig eingereicht worden ist, kann nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 32 LVwVfG entsprochen werden.

(4) Der Antrag ist beim ZHL einzureichen. Die dem Antrag zugrundeliegenden Tatsachen sind in den Fällen der behinderungs- oder krankheitsbedingten Beeinträchtigungen in der Regel durch Vorlage eines geeigneten fachärztlichen Attests glaubhaft zu machen. Das fachärztliche Attest hat dabei die wesentlichen Befundtatsachen, deren Auswirkungen auf die Erbringung der Prüfungsleistung und die sie kompensierenden Maßnahmen zu beinhalten. In anderen besonderen Lebenslagen erfolgt die Glaubhaftmachung durch entsprechende aussagekräftige Nachweise. Die Nachweise sind auf Verlangen im Original vorzulegen. 6§ 9 Absatz 4 Satz 2 bleibt unberührt.

Eine Vorlage für den Antrag auf Nachteilsausgleich finden Sie unter Dokumente. Bei Rückfragen kontaktieren Sie das Testzentrum bitte frühzeitig.

Gültigkeit und Anerkennung der Deltaprüfung

Der allgemeine Studierfähigkeitstest der Deltaprüfung der DHBW wird von allen DHBW Standorten für ein Studium anerkannt. Ob dieser Studierfähigkeitstest auch von anderen Hochschulen als Deltaprüfung anerkannt wird, erfragen Sie bei der betreffenden Hochschule.

Die an der DHBW bestandene Deltaprüfung ist für ein Studium an der DHBW zeitlich unbegrenzt gültig.

Eine an einer anderen baden-württembergischen Hochschule durchgeführte Deltaprüfung nach § 58 Absatz 2 Nummer 4 LHG wird für ein Studium an der DHBW anerkannt. Dies trifft auf die von der Universität Mannheim durchgeführte Deltaprüfung zu.

Andere Prüfungen werden von der DHBW nicht als Deltaprüfung anerkannt.

Anmeldung Schritt 1: Online-Reservierung

Dies kann z. B. vorkommen, wenn Ihnen bei der Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse ein Tippfehler unterlaufen ist. Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall per E-Mail an das Testzentrum unter testzentrumnoSpam@cas.dhbw.de.

Anmeldung Schritt 2: Schriftlicher Antrag

Ja, eine Teilnahme am allgemeinen Studierfähigkeitstest der Deltaprüfung ist ohne Nachweis über die erworbene oder angestrebte Fachhochschulreife / fachgebundene Hochschulreife möglich. Das Zeugnis der Fachhochschulreife / fachgebundenen Hochschulreife ist erst bei der Immatrikulation am DHBW Standort vorzulegen.

ACHTUNG: Im Rahmen des Zulassungsverfahrens zur Deltaprüfung wird zwar nicht (mehr) mit überprüft, ob Sie die Fachhochschulreife / fachgebundene Hochschulreife erwerben bzw. ob Sie zur Zielgruppe der Deltaprüfung gehören. Bitte klären Sie trotzdem unbedingt, ob Sie für das DHBW Studium die Deltaprüfung benötigen oder nicht, bevor Sie den gebührenpflichtigen Antrag auf Zulassung zur Deltaprüfung stellen! Wenden Sie sich hierzu gerne an das Testzentrum – per E-Mail, Telefon oder über unser Kontaktformular.

Wenn für Ihren Abschluss zutreffend, finden Sie in der Regel auf Ihrem Abschlusszeugnis einen Vermerk dazu, in welchen Bundesländern der Abschluss anerkannt ist, oder es wird auf eine Verordnung verwiesen, die Informationen hierzu enthält. In Zweifelsfällen oder wenn Sie noch kein Zeugnis vorliegen haben fragen Sie am besten an Ihrer Schule nach oder wenden Sie sich an das Testzentrum.

Für die Aufnahme eines Studiums an der DHBW mit Fachhochschulreife / fachgebundener Hochschulreife, in Verbindung mit einer Deltaprüfung, ist es zwingend notwendig, dass die Fachhochschulreife / fachgebundene Hochschulreife auch in Baden-Württemberg zum Studium berechtigt.

Wenn für Ihren Abschluss zutreffend, finden Sie i. d. R. auf Ihrem Abschlusszeugnis einen Vermerk dazu, in welchen Bundesländern der Abschluss anerkannt ist, oder es wird auf eine Verordnung verwiesen, die Informationen hierzu enthält. In Zweifelsfällen oder wenn Sie noch kein Zeugnis vorliegen haben fragen Sie am besten an Ihrer Schule nach oder wenden Sie sich an das Testzentrum.

Bei Fragen zur Anerkennung schulischer Bildungsnachweise aus anderen Bundesländern können Sie sich an die Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart wenden. Diese prüft schulische Bildungsnachweise, die in anderen Bundesländern erworben wurden, und vergleicht diese mit schulischen Bildungsabschlüssen aus Baden-Württemberg.

Nach dem schriftlichen Antrag

Nein, Sie erhalten keine Bestätigung über den Eingang Ihres Antrags.

Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser durch das Testzentrum bearbeitet. Falls unsererseits Fragen dazu bestehen sollten, werden Sie vom Testzentrum kontaktiert.

Nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Antrags werden Sie von uns per Post darüber informiert, ob Sie zum allgemeinen Studierfähigkeitstest zugelassen wurden oder nicht. Wenn Sie zugelassen wurden, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid und Gebührenbescheid. Wenn Sie nicht zugelassen wurden, erhalten Sie einen Versagungsbescheid und Gebührenbescheid.

Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, werden Sie vom Testzentrum kontaktiert und die weitere Bearbeitung Ihres Antrags kann sich verzögern.

Wenn Sie zum Test zugelassen werden, erhalten Sie per Post einen Zulassungsbescheid und Gebührenbescheid.

Ein Zulassungsbescheid bedeutet, dass Sie auf Grundlage des vorliegenden Antrags zum allgemeinen Studierfähigkeitstest der Deltaprüfung zugelassen sind.

Eine weitere Mitteilung über die Zulassung erhalten Sie nicht, d.h. nach Erhalt des Zulassungsbescheids und Überweisen der Gebühr gemäß der im Gebührenbescheid genannten Frist können Sie zum Termin für den allgemeinen Studierfähigkeitstest kommen.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich nach Einsenden Ihres Antrags gegen eine Teilnahme am allgemeinen Studierfähigkeitstest entscheiden, ist die Gebühr von 170 € auch in diesem Fall gemäß der im Gebührenbescheid genannten Frist zu zahlen.

Nicht zugelassen werden Sie, wenn Sie bereits dreimal erfolglos am allgemeinen Studierfähigkeitstest teilgenommen haben oder wenn Sie den allgemeinen Studierfähigkeitstest bereits bestanden haben.

In diesen Fällen erhalten Sie per Post einen Versagungsbescheid und Gebührenbescheid. Ein Versagungsbescheid bedeutet, dass Sie auf Grundlage des vorliegenden Antrags zum allgemeinen Studierfähigkeitstest der Deltaprüfung nicht zugelassen sind, d. h. die Zulassung wurde versagt.

Bitte beachten Sie: Auch im Falle einer Versagung ist die Gebühr gemäß der im Gebührenbescheid genannten Frist zu zahlen.

Gebühren

Gebührenpflichtig wird Ihre Anmeldung für den allgemeinen Studierfähigkeitstest mit dem Eintreffen Ihres Antrags auf Zulassung am Testzentrum (Schritt 2 der Anmeldung).

Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser durch das Testzentrum bearbeitet. Nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Antrags werden Sie von uns per Post darüber informiert, ob Sie zum allgemeinen Studierfähigkeitstest zugelassen wurden oder nicht. Wenn Sie zugelassen wurden, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid und Gebührenbescheid. Wenn Sie nicht zugelassen wurden, erhalten Sie einen Versagungsbescheid und Gebührenbescheid.

Im Gebührenbescheid, den Sie von uns nach Bearbeitung Ihres Antrags per Post erhalten, finden Sie alle Zahlungsinformationen und -fristen.

Eine Zahlung der Gebühr vor Erhalt des Gebührenbescheids ist nicht möglich. Ebenso ist keine Barzahlung der Gebühr möglich.

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sehen wir uns leider gezwungen, die Gebühr zwangsweise beitreiben zu lassen. Da es sich um eine öffentliche Abgabe handelt, stellt der Gebührenbescheid nach Bestandskraft bereits einen Vollstreckungstitel dar, ohne dass es einer erneuten Mahnung bedarf.

Nein, der Gebührenbescheid kann nur auf die Person ausgestellt werden, die den Antrag auf Zulassung gestellt hat. Ob und wie eine Übernahme oder nachträgliche Erstattung durch Ihren Dualen Partner erfolgen kann, klären Sie bitte direkt mit dem Dualen Partner.

Nein, Sie erhalten keine Bestätigung über den Eingang Ihrer Zahlung.

Sofern die Überweisung ausgeführt wurde und keine Rückbuchung/-überweisung auf Ihr Konto erfolgt, können Sie davon ausgehen, dass Ihre Zahlung i. d. R. nach 1-2 Werktagen bei uns eingegangen ist.

Prüfungsvorbereitung

Auf unserer Website finden Sie unter Beispielaufgaben ein Dokument mit Informationen zum Prüfungsinhalt und den Aufgabentypen des allgemeinen Studierfähigkeitstests. Diese Aufgabentypen sind jedoch lediglich repräsentativ für die Art der Fragen, nicht für deren Schwierigkeitsgrad! Das Schwierigkeitsniveau des Tests liegt deutlich höher als das der in diesem Dokument verwendeten Beispielaufgaben.

Es liegt in der Verantwortung der*des Bewerber*in, sich umfassend und mit geeignetem Übungsmaterial auf den Test und das Prüfungsniveau vorzubereiten.

Bitte beachten Sie, dass das Testzentrum bzw. die DHBW selbst kein Übungsmaterial für den allgemeinen Studierfähigkeitstest zur Verfügung stellt und hierzu auch nicht mit Anbietern von Übungsmaterial, Vorbereitungsseminaren o.ä. kooperiert.
 

Der allgemeine Studierfähigkeitstest besteht aus einem kognitiven Teil und aus einem Persönlichkeitsteil.

Im kognitiven Teil werden in sechs Aufgabenblöcken insbesondere die logische Fähigkeit, verbale Fähigkeit sowie das Zahlenverständnis und Problemlösungsvermögen geprüft. Diese Aufgaben beanspruchen insgesamt ca. 50 Minuten.

Im Persönlichkeitsteil werden in einem siebten/letzten Aufgabenblock insbesondere die emotionale Stabilität, Extraversion, Offenheit, Gewissenhaftigkeit und Verträglichkeit geprüft. Diese Aufgaben beanspruchen insgesamt ca. 12 Minuten.

Es sind grundsätzlich keinerlei Hilfsmittel (z. B. Stift, Papier, Taschenrechner, Mobiltelefon, Tablet-PC, …) zugelassen. Einzig zugelassenes Hilfsmittel ist der durch das Testzentrum zur Verfügung gestellte PC-Arbeitsplatz (Tisch, Stuhl, Maus, PC-Laufwerk, Bildschirm, Tastatur). Verstöße hiergegen können als Täuschungsversuch gewertet werden.

Selbst wenn medizinische Gründe dafür vorliegen sollten, ist das Mitführen und Verwenden von technischen Geräten während der Prüfung nicht ohne Weiteres zugelassen. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen auf technische Hilfsmittel angewiesen sein (z. B. zur Kontrolle des Blutzuckerspiegels bei Diabetes), wenden Sie sich bitte frühzeitig telefonisch oder per E-Mail an das Testzentrum, um das weitere Vorgehen zu klären.

Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch § 10 der Deltaprüfungssatzung:

§ 10 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße

(1) Täuscht die zu prüfende Person über das Ergebnis ihrer Prüfungsleistung oder begeht sie bei der Prüfung einen Ordnungsverstoß, kann das ZHL sie von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausschließen.

(2) Eine Täuschung liegt vor, wenn von der zu prüfenden Person eine eigenständige und regulär erbrachte Prüfungsleistung vorgespiegelt wird, obwohl sie sich bei deren Erbringung unerlaubte Vorteile oder unerlaubter Hilfe, insbesondere durch Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel, bedient und dadurch bei der prüfenden Person über die bestehenden Kenntnisse und Fähigkeiten einen Irrtum erregt hat. Auch der Versuch begründet eine Täuschung.

(3) Ein Ordnungsverstoß liegt vor, wenn die zu prüfende Person den ordnungsgemäßen Prüfungsablauf stört oder die für eine Prüfungsleistung festgelegte Bearbeitungszeit nicht einhält.

Testtag und Organisatorisches

Der Studierfähigkeitstest findet zentral am ZHL Testzentrum der DHBW in Heilbronn statt. (Ausnahme: Falls vereinzelt ein Termin nicht in Heilbronn, sondern an einem der DHBW Standorte stattfinden sollte, ist dies bei dem betreffenden Testtermin explizit vermerkt. Ansonsten finden alle Termine am Testzentrum in Heilbronn statt.)

Sie finden das Testzentrum unter folgender Adresse: 

Duale Hochschule Baden-Württemberg
Center for Advanced Studies
ZHL Testzentrum
Bildungscampus 13
74076 Heilbronn

Ein Dokument mit Wegbeschreibung, Parkmöglichkeiten und Lageplan des Testzentrums bzw. des Bildungscampus 13 finden Sie unter Wegbeschreibung. Den entsprechenden Link hierzu finden Sie ebenso in dem Zulassungsbescheid, den Sie von uns per Post erhalten.

Das ZHL Testzentrum befindet sich auf dem Bildungscampus 13 (auf dem Campus ausgeschildert als BC 13 / DHBW CAS bzw. BC 13 / Café). Bitte finden Sie sich 15 Minuten vor Prüfungsbeginn in dem Raum ein, der Ihnen wenige Tage vor Testtermin vom Testzentrum per E-Mail mitgeteilt wird.
 

Die Gesamtbearbeitungszeit des Tests beträgt 68 Minuten. Sie sollten insgesamt allerdings ca. 1,5 - 2 Stunden einplanen, da 15 Minuten vor dem Test die Ausweise und Zulassungsbescheide der Teilnehmenden kontrolliert werden und eine kurze Einweisung stattfindet, und – je nach Teilnehmendenzahl – ca. 10 - 20 Minuten nach dem Test die Ausgabe der Testergebnisse beginnt.

Falls Sie nach dem Test nicht auf die Ausgabe der Testergebnisse warten können/möchten, kann Ihnen das Testergebnis auch per Post zugesandt werden. Das Testergebnis wird in einem solchen Fall am darauffolgenden Werktag versandt.

Wenn Sie am Testtag krank sind oder aus anderen wichtigen Gründen den Testtermin verschieben müssen, wenden Sie sich bitte unbedingt zeitnah telefonisch an das Testzentrum und reservieren sich hierfür nicht einen Termin über das Online-Reservierungsportal. Aus Kulanzgründen kann der Testtermin i.d.R. einmalig verschoben werden.

Testergebnis

Im Anschluss an Ihre Testteilnahme können Sie direkt vor Ort Ihre Testergebnisse erhalten. Die Ausgabe der Testergebnisse erfolgt i. d. R. und abhängig von der Teilnehmendenzahl ca. 10 - 20 Minuten nach Testende.

Falls Sie nach dem Test nicht auf die Ausgabe der Testergebnisse warten können/möchten, kann Ihnen das Testergebnis auch per Post zugesandt werden. Das Testergebnis wird in einem solchen Fall am darauffolgenden Werktag versandt.

Unabhängig davon, ob Sie bestanden haben oder nicht, erhalten Sie über Ihre Testteilnahme zwei Dokumente:
 

  • Einen Bescheid, auf dem u. a. ausgewiesen wird, an welchem Datum Sie den Test absolviert haben, welche Punkte Sie erzielt haben und ob Sie den Test bestanden haben oder nicht. Dieses Dokument wird von der DHBW Studienakademie bei der Immatrikulation benötigt.
  • Eine Bescheinigung, auf der u. a. ausgewiesen wird, an welchem Datum Sie den Test absolviert haben und ob Sie den Test bestanden haben oder nicht. Die erzielte Punktezahl wird nicht angeführt. Dieses Dokument dient zur Vorlage beim Dualen Partner.

Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, die Originale Ihres Testergebnisses aufzuheben und ebenso amtlich beglaubigte Kopien davon anfertigen zu lassen, da Sie bei der Immatrikulation bei der DHBW Studienakademie in der Regel eine amtlich beglaubigte Kopie oder das Original des Ergebnisses abgeben müssen.

Die DHBW Studienakademie benötigt bei der Immatrikulation den Bescheid über das Testergebnis, also das Dokument, auf dem u. a. die erzielte Punktezahl enthalten ist. Dieser Bescheid wird in der Regel als amtlich beglaubigte Kopie oder Original verlangt. Darum empfehlen wir Ihnen, von dem Testergebnis amtlich beglaubigte Kopien anfertigen zu lassen. Amtliche Beglaubigungen nehmen die Gemeinden, die Landkreise und die unteren Verwaltungsbehörden vor.

Weitere Informationen über die geforderten Unterlagen für die Immatrikulation an der DHBW Studienakademie finden Sie auf der Website des jeweiligen DHBW Standorts. 

Das Original des Testergebnisses kann nur einmal ausgestellt werden, die Ausstellung weiterer Originale ist nicht möglich.

Falls Ihr Original verloren gegangen ist oder Ihnen aus anderen Gründen nicht mehr vorliegt, können wir Ihnen nur eine gebührenpflichtige Zweitschrift ausstellen. Die Gebühr hierfür beträgt aktuell 10 €, die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen betragen.

Der zweite Teil der Deltaprüfung ist das studiengangs- und berufsfeldspezifische Auswahlverfahren. Dieses wird von den zugelassenen Dualen Partnern der DHBW durchgeführt, i. d. R. im Rahmen des üblichen Bewerbungsverfahrens, und richtet sich nach deren internen Regelungen.

Wiederholungsprüfung

Wer den allgemeinen Studierfähigkeitstest nicht bestanden hat, kann ihn zweimal wiederholen, d. h. Sie haben maximal drei Versuche.

Für jeden Versuch ist erneut einen Antrag auf Zulassung zu stellen. Für jeden Antrag auf Zulassung zum allgemeinen Studierfähigkeitstest wird die jeweils geltende Gebühr nach Gebührensatzung erhoben.

Im Falle einer Wiederholung kann der Anmeldeprozess in der Regel verkürzt werden, d. h. es ist bei Bedarf und je nach Kapazität von Testplätzen auch eine zeitnahe Wiederholung möglich.

Bitte wenden Sie sich zur Vereinbarung eines Wiederholungstermins unbedingt telefonisch an das Testzentrum und reservieren sich hierfür nicht einen Termin über das Online-Reservierungsportal.

Im Fall einer Wiederholung kann der Anmeldeprozess in der Regel verkürzt werden, d. h. es ist bei Bedarf und je nach Kapazität von Testplätzen auch eine zeitnahe Wiederholung möglich.

Bitte wenden Sie sich zur Vereinbarung eines Wiederholungstermins unbedingt telefonisch an das Testzentrum und reservieren sich hierfür nicht einen Termin über das Online-Reservierungsportal.

Ja, für jeden Versuch ist erneut einen Antrag auf Zulassung zum allgemeinen Studierfähigkeitstest zu stellen. Für jeden Antrag auf Zulassung wird die jeweils geltende Gebühr nach Gebührensatzung erhoben.

Für den neuen Antrag auf Zulassung benötigt das Testzentrum also nochmals das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular (als PDF-Download auf unserer Website unter Schriftlicher Antrag verfügbar).

Nachdem Ihr Antrag auf Zulassung am Testzentrum eingegangen und dessen Bearbeitung abgeschlossen ist, erhalten Sie für die Wiederholungsprüfung ebenso einen Zulassungsbescheid und Gebührenbescheid.

Gerne bieten wir Ihnen eine telefonische Beratung zu Ihrer Testauswertung an. Bei dieser erhalten Sie Informationen dazu, wie Sie in den Kategorien des Kognitiven Teil und Persönlichkeitsteils abgeschnitten haben und welche Aufgabentypen diesen Kategorien jeweils zugeordnet sind.

Details zu den konkreten Fragen und Antworten Ihrer Testteilnahme sind jedoch nicht einsehbar.

Kontakt

Das Testzentrum ist zu folgenden Zeiten telefonisch für Sie erreichbar: 
 

Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 12.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

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