Häufig gestellte Fragen zur Eignungsprüfung (FAQ)

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen für die Eignungsprüfung finden Sie unter Satzungen.

  • Satzung der DHBW zur Durchführung der Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte nach § 58 Absatz 2 Nummer 6 LHG (Prüfungsordnung Eignungsprüfung) vom 9. Juli 2018, einschließlich der Ersten Änderungssatzung vom 20. Dezember 2019
  • § 7 der Satzung der DHBW für die Erhebung von Gebühren an der DHBW (Gebührensatzung DHBW) vom 14. Juli 2022 in der jeweils geltenden Fassung
  • § 5 Absatz 2 Nummer 5 der Immatrikulationssatzung der DHBW für Bachelorstudiengänge (BaImmaS) vom 17. Juni 2021
  • § 58 Absatz 2 Nr. 6 Landeshochschulgesetz vom 1. Januar 2005, in der Fassung vom 13. März 2018

Macht ein Prüfling glaubhaft, dass sie oder er wegen einer chronischen Krankheit oder einer psychischen oder einer physischen Behinderung nicht in der Lage ist, die Prüfungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, kann die Testleitung des ZHL Testzentrums der DHBW eine Nachteilsausgleichsregelung gemäß der Prüfungsordnung Eignungsprüfung in bedarfsgerechter Form gestatten. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Leitung des ZHL Testzentrums der DHBW.

Gültigkeit und Anerkennung der Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung der DHBW wird von allen DHBW Standorten für ein Studium anerkannt.

Darüber hinaus gilt laut den FAQ zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 25. Oktober 2016 (verlinkt unter https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/hochschulen-studium/hochschulzugang-und-zulassung/hochschulzugang): „Eine bestandene Eignungsprüfung wird von anderen Hochschulen in Baden-Württemberg anerkannt, soweit es sich um denselben Studiengang oder um Studiengänge mit im Wesentlichen gleichem Inhalt handelt. Gleiches gilt für entsprechende Prüfungen anderer Bundesländer, die von Hochschulen im Sinne des § 1 LHG oder anderen staatlichen Stellen abgenommen wurden. Zur Anerkennung sowie zur Ausstellung einer Studienberechtigung wenden Sie sich bitte an die betreffende Hochschule.“ (siehe II. Nr. 11 auf Seite 9)

Die Eignungsprüfung ist für ein Studium an der DHBW zeitlich unbegrenzt gültig.

Laut den FAQ zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 25. Oktober 2016 (verlinkt unter https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/hochschulen-studium/hochschulzugang-und-zulassung/hochschulzugang) gilt: „Eine bestandene Eignungsprüfung wird von anderen Hochschulen in Baden-Württemberg anerkannt, soweit es sich um denselben Studiengang oder um Studiengänge mit im Wesentlichen gleichem Inhalt handelt. Gleiches gilt für entsprechende Prüfungen anderer Bundesländer, die von Hochschulen im Sinne des § 1 LHG oder anderen staatlichen Stellen abgenommen wurden. Zur Anerkennung sowie zur Ausstellung einer Studienberechtigung wenden Sie sich bitte an die betreffende Hochschule.“ (siehe II. Nr. 11 auf Seite 9)

Anmeldung Schritt 1: Online-Reservierung

Dies kann z. B. vorkommen, wenn Ihnen bei der Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse ein Tippfehler unterlaufen ist. Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall per E-Mail an das Testzentrum unter testzentrumnoSpam@cas.dhbw.de.

Anmeldung Schritt 2: Schriftlicher Antrag

Alle Nachweise über Berufsausbildung, Berufserfahrung und Beratungsgespräch müssen entweder als amtlich beglaubigte Kopie oder Original eingereicht werden. Einfache Kopien sind nicht ausreichend! (Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend, uns keine Originale von Zeugnissen oder Verträgen zuzusenden, da diese auf dem Postweg verloren gehen könnten. Beglaubigte Kopien hiervon sind ausreichend.)

Checkliste für den Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular
  • Nachweis über eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung in einem dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechenden Bereich
  • Nachweis über eine in der Regel dreijährige Berufserfahrung in einem dem Studiengang entsprechenden Bereich
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über die bisherige schulische Ausbildung, den beruflichen Werdegang und die ausgeübte Berufstätigkeit
  • Bescheinigung über ein Beratungsgespräch

Weitere Informationen zu den dem Antrag auf Zulassung beizufügenden Unterlagen finden Sie unter Schriftlicher Antrag.

Falls Sie sich nicht sicher sind, ob die Ihnen vorliegenden Nachweise ausreichend für eine Zulassung zur Eignungsprüfung sind, können Sie sich für Rückfragen gerne telefonisch oder per E-Mail an das Testzentrum wenden, bevor Sie den gebührenpflichten schriftlichen Antrag auf Zulassung stellen.

Nach der Online-Reservierung (Schritt 1 des Anmeldeverfahrens) ist der schriftliche Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bis vier Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin unter Angabe des angestrebten Studiengangs und der angestrebten Studienakademie an das ZHL Testzentrum der DHBW zu richten (Ausschlussfrist).

Ihr Antrag auf Zulassung muss bis spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin beim ZHL Testzentrum der DHBW eingegangen sein, um berücksichtigt werden zu können.

Nach dem schriftlichen Antrag

Nein, Sie erhalten keine Bestätigung über den Eingang Ihrer schriftlichen Unterlagen.

Nach Eingang Ihres schriftlichen Antrags wird dieser durch das Testzentrum bearbeitet. Falls Ihr Antrag aufgrund fehlender Unterlagen unvollständig sein oder sonstige Fragen dazu bestehen sollten, werden Sie vom Testzentrum kontaktiert. Achten Sie jedoch unbedingt darauf, dass Ihre Unterlagen vollständig sind!

Bis spätestens ca. 2-3 Wochen vor dem Termin der schriftlichen Prüfung werden Sie von uns per Post darüber informiert, ob Sie zur Eignungsprüfung zugelassen wurden oder nicht. Wenn Sie zugelassen wurden, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid und Gebührenbescheid. Wenn Sie nicht zugelassen wurden, erhalten Sie einen Versagungsbescheid und Gebührenbescheid.

Achten Sie unbedingt darauf, dass das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist und Ihrem Antrag alle erforderlichen Unterlagen beigefügt sind!

Laut § 7 Absatz 2 Nummer 1 der Satzung der DHBW zur Durchführung der Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte nach § 58 Absatz 2 Nummer 6 LHG (Prüfungsordnung Eignungsprüfung) vom 9. Juli 2018, einschließlich der Ersten Änderungssatzung vom 20. Dezember 2019, ist die Zulassung zur Eignungsprüfung zu versagen, wenn die Unterlagen nach § 6 Absatz 2 nicht rechtzeitig nach § 6 Absatz 1 vorgelegt werden.

Gebühren

Gebührenpflichtig wird Ihre Anmeldung für die Eignungsprüfung mit dem Eintreffen der schriftlichen Anmeldung am Testzentrum.

Sie werden bis spätestens ca. 2-3 Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin per Post von uns darüber informiert, ob Sie zur Eignungsprüfung zugelassen wurden oder nicht. Wenn Sie zugelassen wurden, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid und einen Gebührenbescheid. Wenn Sie nicht zugelassen wurden, erhalten Sie einen Versagungsbescheid und einen Gebührenbescheid. In diesem Gebührenbescheid, den Sie von uns nach Bearbeitung Ihres Antrags per Post erhalten, finden Sie alle Zahlungsinformationen und -fristen.

Eine Zahlung der Gebühr vor Erhalt des Gebührenbescheids ist nicht möglich. Ebenso ist keine Barzahlung der Gebühr möglich.

Die Teilnahme zur Eignungsprüfung ist nur bei rechtzeitiger Bezahlung der Gebühr laut Gebührenbescheid möglich.

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sehen wir uns leider gezwungen, die Gebühr zwangsweise beitreiben zu lassen. Da es sich um eine öffentliche Abgabe handelt, stellt der Gebührenbescheid nach Bestandskraft bereits einen Vollstreckungstitel dar, ohne dass es einer erneuten Mahnung bedarf.

Nein, der Gebührenbescheid kann nur auf die*den Prüfungsteilnehmer*in selbst ausgestellt werden. Ob eine Übernahme von der Ausbildungsstätte erfolgen kann, klären Sie bitte direkt mit Ihrer Ausbildungsstätte.

Nein, Sie erhalten keine Bestätigung über den Eingang Ihrer Gebührenzahlung. Prüfen Sie daher bitte nach getätigter Zahlung, dass die eingegebenen Daten korrekt sind und keine Rückbuchung auf Ihr Konto erfolgte.

Prüfungsvorbereitung

Informationen zu den einzelnen Aufsichtsarbeiten finden Sie unter Beispielklausuren. Bitte beachten Sie: Die dort zur Verfügung gestellten Informationen, Beispielklausuren und Fragenkataloge bilden lediglich einen Bruchteil der Prüfungsmöglichkeiten ab. Ebenso besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und auf einen direkten Bezug zur nächsten Klausur.

Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich auf Grundlage dieser Anforderungen umfassend und mit geeignetem Übungsmaterial auf die Prüfung und das Prüfungsniveau vorzubereiten.

Bitte beachten Sie, dass das Testzentrum bzw. die DHBW keine über diese Website hinausgehenden Informationen oder Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung zur Verfügung stellt und diesbezüglich auch nicht mit externen Anbietern von Übungsmaterial, Vorbereitungsseminaren o.ä. kooperiert.

Die Eignungsprüfung der DHBW besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Das Bestehen der schriftlichen Prüfung ist Voraussetzung, um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden.

Die schriftliche Prüfung wird auf dem Niveau der allgemeinen Hochschulreife gestellt und umfasst drei Aufsichtsarbeiten, die am Tag der Prüfung absolviert werden: 

  • Deutsch (Aufsatz) à 120 Minuten
  • Englisch (Textverständnisaufgaben und Textproduktion in englischer Sprache) à 120 Minuten
  • Fachspezifische Aufsichtsarbeit in Bezug auf den gewählten Studiengang à 120 bis 180 Minuten

Die mündliche Prüfung bietet die Möglichkeit zur Überprüfung der schriftlichen Noten. Sie kann sich auf allgemeine (z.B. kulturelle, politische, gesellschaftliche oder wirtschaftliche) sowie auf fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten erstrecken. Die in der beruflichen Praxis erworbenen und für den angestrebten Studiengang verwertbaren Erfahrungen und Fähigkeiten können ebenfalls Bestandteil der mündlichen Prüfung sein. Ebenso können auch praktische Aufgabenstellungen enthalten sein.

Weitere Informationen zum Prüfungsaufbau finden Sie unter Prüfungsaufbau.

Prüfungstag und Organisatorisches

Die schriftliche Prüfung findet – unabhängig davon, an welchem DHBW Standort das duale Studium aufgenommen werden soll – zentral am ZHL Testzentrum der DHBW in Heilbronn statt (oder ggfs. Corona-bedingt online – Informationen hierzu folgen).

Sie finden das Testzentrum unter folgender Adresse: 

Duale Hochschule Baden-Württemberg
Center for Advanced Studies
Testzentrum
Bildungscampus 13, Gebäude M
74076 Heilbronn

Die mündliche Prüfung findet i. d. R. an dem DHBW Standort der jeweiligen mündlichen Prüfer*innen statt (oder ggfs. Corona-bedingt online).

Ein Dokument mit Wegbeschreibung, Parkmöglichkeiten und Lageplan des Testzentrums bzw. des Bildungscampus 13 finden Sie unter Wegbeschreibung. Den entsprechenden Link hierzu finden Sie ebenso in dem Zulassungsbescheid, den Sie von uns per Post erhalten.

Sie werden vor Ort ca. 8,5 Stunden Zeit benötigen (Corona-bedingte Änderungen vorbehalten!):

  • 20-30 Minuten vor der ersten Aufsichtsarbeit findet gruppenweise der Einlass bzw. die Zugangskontrolle am Gebäudeeingang statt
  • ca. 15 Minuten Einweisung durch die Prüfungsaufsicht
  • 120 Minuten Aufsichtsarbeit Deutsch
  • 30 Minuten Pause
  • 120 Minuten Aufsichtsarbeit Englisch
  • 60 Minuten Pause
  • 120 Minuten fachspezifische Aufsichtsarbeit in Bezug auf den gewählten Studiengang
     

Prüfungsergebnis

In der Regel dauert die Korrektur der schriftlichen Prüfung ca. 4-5 Wochen.

Sobald die korrigierten Aufsichtsarbeiten dem Testzentrum vorliegen, können Ihre Zwischenbescheide, mit denen Sie über die Noten der schriftlichen Prüfung informiert werden, erstellt werden. Abhängig von den Noten der schriftlichen Prüfung erhalten Sie entweder einen Zwischenbescheid über die Zulassung zur mündlichen Prüfung, oder einen Zwischenbescheid über das Nichtbestehen der Eignungsprüfung.

Sobald die Protokolle der mündlichen Prüfung dem Testzentrum vorliegen, wird das Testzentrum Ihnen Ihr Prüfungsergebnis der Eignungsprüfung fertigstellen und per Post zusenden.

Wer die Eignungsprüfung bestanden hat, erhält ein Zeugnis über die Studienberechtigung für den angestrebten Studiengang, ebenso wie ergänzend einen amtlichen Bescheid. Wer die Eignungsprüfung nicht bestanden hat, erhält über die Teilnahme an der Prüfung und über das Ergebnis einen amtlichen Bescheid.

Die Originale von Zeugnis und Bescheid können nur einmal ausgestellt werden, die Ausstellung weiterer Originale ist nicht möglich.

Falls Ihre Originale verloren gegangen sind oder Ihnen aus anderen Gründen nicht mehr vorliegt, können wir Ihnen nur eine gebührenpflichtige Zweitschrift ausstellen. Die Gebühr hierfür beträgt 30 €, die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen betragen.

Wiederholungsprüfung

Der nächstmögliche Termin zur Wiederholung ist die nächste Eignungsprüfung; da die Eignungsprüfung regulär einmal jährlich stattfindet entsprechend die Eignungsprüfung im Folgejahr.

Bitte beachten Sie: Wer die Eignungsprüfung nicht bestanden hat, kann sie zweimal wiederholen. Die Wiederholung umfasst alle Prüfungsteile.

Ja. Für einen neuen Antrag auf Zulassung für Ihre Wiederholung benötigt das Testzentrum nochmals das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular, das den neuen Antrag auf Zulassung darstellt, sowie ggfs. in Ergänzung zu den bereits vorgelegten Unterlagen weitere, aktualisierte Unterlagen.

Sobald dem Testzentrum das Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben im Original vorliegt, entsteht erneut die jeweils geltende Gebühr nach Gebührensatzung, die für jede Neuanmeldung fällig ist. Sie erhalten für den Wiederholungstermin also ebenfalls einen Zulassungsbescheid und Gebührenbescheid.