Gebühren

Für jeden Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung wird eine Gebühr in Höhe von 200 € erhoben.

Die Gebühr entsteht mit dem Eintreffen Ihrer schriftlichen Anmeldung am Testzentrum, d.h. ab diesem Zeitpunkt handelt es sich um einen gebührenpflichtigen Antrag. Den Gebührenbescheid hierüber erhalten Sie per Post, nachdem Ihr Antrag vom Testzentrum bearbeitet wurde.

Somit ist die Gebühr von 200 € nach Eintreffen Ihrer schriftlichen Anmeldung am Testzentrum auch dann gemäß der im Gebührenbescheid angegebenen Frist zu zahlen, wenn 
 

  • Sie sich nach Einsenden Ihrer schriftlichen Anmeldung gegen eine Teilnahme an der Eignungsprüfung entscheiden, 
     
  • Sie unvollständige Unterlagen einsenden, die nachgeforderten Unterlagen nicht fristgerecht nachgereicht werden und Ihnen daraufhin die Zulassung zur Eignungsprüfung auf Grundlage des aktuellen Antrages versagt wird, 
     
  • Sie die Zulassungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der schriftlichen Antragsstellung noch nicht erfüllen und Ihnen die Zulassung zur Eignungsprüfung auf Grundlage des aktuellen Antrages versagt wird.

Darüber hinaus gilt: Wer zur Eignungsprüfung zugelassen wurde, darf nur teilnehmen, wenn die Gebühr gemäß der im Gebührenbescheid angegeben Frist bezahlt wurde.
 

Rechtliche Grundlagen:

  • § 7 der Satzung der DHBW für die Erhebung von Gebühren an der DHBW (Gebührensatzung DHBW) vom 14. Juli 2022 in der jeweils geltenden Fassung
  • § 16 Absatz 2 Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG)
     

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