Nach der Antragstellung
Antragsbearbeitung und Bescheide
Nach Eingang deines Antrags auf Zulassung am Testzentrum wird dieser durch das Testzentrum bearbeitet. (Ab dem Zeitpunkt des Eingangs deines Antrags handelt es sich um einen gebührenpflichtigen Antrag, siehe auch Gebühren.)
Eine automatische Eingangsbestätigung deines Antrags bekommst du nicht.
Bestehen unsererseits Rückfragen zu deinem Antrag, dann wirst du vom Testzentrum unter der von dir angegebenen E-Mail-Adresse oder Telefonnummer kontaktiert.
Nach abgeschlossener Bearbeitung deines Antrags bekommst du vom Testzentrum per Post deine Bescheide.
Ein Zulassungsbescheid bedeutet, dass du auf Grundlage des vorliegenden Antrags zur Eignungsprüfung zugelassen bist. Eine weitere Mitteilung über die Zulassung bekommst du nicht, d.h. nach Erhalt des Zulassungsbescheids und Überweisen der Gebühr gemäß der im Gebührenbescheid genannten Frist kannst du zum Termin für die schriftliche Prüfung der Eignungsprüfung kommen.
Bitte beachte:
Wenn du dich nach Einsenden deines Antrags gegen eine Teilnahme an der Eignungsprüfung entscheidest, ist die Gebühr von 200 € auch in diesem Fall gemäß der im Gebührenbescheid genannten Frist zu zahlen.
Wenn du nach deiner Zulassung zur Prüfung ohne wichtigen Grund nicht an der Prüfung oder an Prüfungsteilen teilnimmst oder ohne wichtigen Grund von der Prüfung oder von Prüfungsteilen zurücktrittst, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Dasselbe gilt, wenn du eine schriftliche Prüfungsleistung nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbringst.
Ein Versagungsbescheid bedeutet, dass du auf Grundlage des vorliegenden Antrags zur Eignungsprüfung nicht zugelassen bist, d. h. die Zulassung wurde versagt. Eine Versagung bedeutet jedoch nicht, dass du die Eignungsprüfung nicht bestanden hast, d. h. sie hat keinen Einfluss auf die Anzahl der Versuche.
Einen Versagungsbescheid bekommst du z.B. dann, wenn du die Zulassungsvoraussetzungen (noch) nicht erfüllst, unvollständige Unterlagen eingesandt oder bereits endgültig erfolglos an der Eignungsprüfung teilgenommen hast.
Bitte beachte: Auch im Falle einer Versagung ist die Gebühr gemäß der im Gebührenbescheid genannten Frist zu zahlen.
Schriftliche Prüfung
Wenn du einen Zulassungsbescheid erhalten und die Gebühr gemäß der im Gebührenbescheid genannten Frist überwiesen hast, kannst du zum Termin für die schriftliche Prüfung der Eignungsprüfung kommen.
Die schriftliche Prüfung findet zentral am ZHL Testzentrum der DHBW in Heilbronn statt.
- Bringe zur schriftlichen Prüfung unbedingt deinen Zulassungsbescheid und deinen Personalausweis oder Reisepass mit. Die Vorlage dieser Dokumente ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung!
- Finde dich 30 Minuten vor Prüfungsbeginn in dem im Zulassungsbescheid angegebenen Warteraum ein. Dort wirst du dann abgeholt und zum Prüfungsraum gebracht, in dem die Anmeldung und Einweisung erfolgt.
- Hinweise zur Anfahrt und den Parkmöglichkeiten findest du unter Wegbeschreibung.
Checkliste für die schriftliche Prüfung
- Ich habe mich gut auf die Aufsichtsarbeiten vorbereitet
- Ich habe meinen gültigen Personalausweis/Reisepass dabei
- Ich habe meinen Zulassungsbescheid dabei
- Ich habe ggfs. zulässige Hilfsmittel dabei (ob und welche Hilfsmittel bei einer Aufsichtsarbeit zulässig sind, erfährst du unter Beispielklausuren)
- Ich habe mich über Anfahrt und Örtlichkeiten informiert
- Ich habe ausreichend Zeit für die Anfahrt eingeplant
Korrektur der schriftlichen Prüfung
Nach Abschluss der schriftlichen Prüfung werden die Aufsichtsarbeiten von den Prüfer*innen korrigiert. In der Regel dauert dies ca. 4-5 Wochen. Sobald die korrigierten Aufsichtsarbeiten dem Testzentrum vorliegen, erfolgt die Erstellung der Zwischenbescheide. Abhängig von den Noten der schriftlichen Prüfung bekommst du entweder einen Zwischenbescheid über die Zulassung zur mündlichen Prüfung oder einen Zwischenbescheid über das Nichtbestehen der Eignungsprüfung.
Mündliche Prüfung
Wenn du einen Zwischenbescheid über die Zulassung zur mündlichen Prüfung der Eignungsprüfung erhalten hast, kannst du zu dem im Zwischenbescheid genannten Termin zur mündlichen Prüfung kommen. Die mündliche Prüfung findet i. d. R. an dem DHBW Standort der jeweiligen mündlichen Prüfer*innen statt.
- Bringe zur mündlichen Prüfung unbedingt deinen Zwischenbescheid und den Personalausweis oder Reisepass mit. Die Vorlage dieser Dokumente ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung!
- Finde dich rechtzeitig vor Prüfungsbeginn vor dem im Zwischenbescheid angegebenen Raum ein.
Checkliste für die mündliche Prüfung
- Ich habe mich gut auf die mündliche Prüfung vorbereitet
- Ich habe meinen gültigen Personalausweis/Reisepass dabei
- Ich habe meinen Zwischenbescheid dabei
- Ich habe mich über Anfahrt und Örtlichkeiten informiert
- Ich habe ausreichend Zeit für die Anfahrt eingeplant
Kontakt
Das Testzentrum ist zu folgenden Zeiten telefonisch für Sie erreichbar:
| Montag | 09.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr |
| Mittwoch | 12.00 - 15.00 Uhr |
| Donnerstag | 13.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |