Zielgruppe der Eignungsprüfung
Wer braucht die Eignungsprüfung?
Beruflich Qualifizierte ohne Aufstiegsfortbildung können eine Hochschulzugangsberechtigung in einem ihrer Berufsausbildung und Berufserfahrung fachlich entsprechenden Studiengang an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) erwerben.
Voraussetzungen hierfür sind:
- eine abgeschlossene, durch Bundes- oder Landesrecht geregelte, mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechenden Bereich,
- eine Berufserfahrung von bis zu drei Jahren in einem dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechenden Bereich,
- einen Nachweis über ein Beratungsgespräch, i.d.R. durchgeführt an einer Studienakademie der DHBW und
- das Bestehen der Eignungsprüfung, die zentral für alle Standorte der DHBW am ZHL Testzentrum der DHBW durchgeführt wird.
Der Termin für die schriftliche Prüfung der Eignungsprüfung 2027 ist der 22.03.2027. Die Anmeldung hierfür ist ab 01.12.2026 möglich.
Wer braucht keine Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung richtet sich ausschließlich an den oben genannten Personenkreis. Wenn du diesem nicht angehörst und/oder bereits über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügst, die dich zum Studium des angestrebten Studiengangs an der DHBW berechtigt, wird dir die Zulassung zur Eignungsprüfung versagt.
Achtung: Wenn du einen Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung stellst, obwohl die Eignungsprüfung für dich nicht zulässig ist, bekommst du einen Versagungsbescheid und Gebührenbescheid und du musst die damit verbundenen Kosten tragen!
An wen kann ich mich bei Rückfragen zu meinem Abschluss wenden?
| (angestrebter) Abschluss | Beratung durch ZHL Testzentrum | Beratung durch DHBW Standort (z.B. Allgemeine Studienberatung, Prüfungsamt) |
| Fachhochschulreife | x |
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| Fachgebundene Hochschulreife ohne Studienberechtigung für den angestrebten Studiengang | x |
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| Fachgebundene Hochschulreife mit Studienberechtigung für den angestrebten Studiengang |
| x |
| Allgemeine Hochschulreife Abitur |
| x |
| Beruflich Qualifizierte mit Aufstiegsfortbildung i.d.R. z.B. Meister, staatlich geprüfte*r Techniker*in, Betriebswirt*in (IHK), Fachschulabschlüsse wie z.B. Erzieher*in, ... |
| x |
| Beruflich Qualifizierte mit Berufsausbildung und Berufserfahrung ohne Aufstiegsfortbildung | x | (x) |
| Abgeschlossenes grundständiges Studium |
| x |
| Im Ausland erworbene Qualifikationen |
| x |
Eine vollständige Übersicht aller Qualifikationen, die in Baden-Württemberg zu einem Studium in einem grundständigen Studiengang berechtigen, mit Angaben zu der jeweils damit verbundenen Studienberechtigung, kannst du in § 58 Absatz 2 des baden-württembergischen Landeshochschulgesetzes nachlesen.
Für weitere Informationen beachte bitte auch unsere FAQ.
Kontakt
Das Testzentrum ist zu folgenden Zeiten telefonisch für Sie erreichbar:
| Montag | 09.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr |
| Mittwoch | 12.00 - 15.00 Uhr |
| Donnerstag | 13.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |